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Faculty / Organisational entity
Brücken und andere Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen sind in Deutschland regelmäßig alle 6 Jahre einer handnahen Prüfung zu unterziehen. Diese Verpflichtung gilt für alle Baulastträger. Dabei werden alle relevanten Schäden erfasst, bewertet und dokumentiert. Je nach Art des Schadens können weitergehende Untersuchungen im Rahmen einer Objektbezogenen Schadensanalyse notwendig werden. Damit das Bauwerk dadurch nicht weiter geschädigt wird, sollten für Vor-Ort-Untersuchungen zerstörungsfreie Prüfverfahren eingesetzt werden.
Damit die Bauwerksprüfungen qualitativ hochwertig durchgeführt werden können, ist wichtig hierfür entsprechende Aus- und Fortbildung anzubieten. Hierfür werden seit geraumer Zeit entsprechende Lehrgänge angeboten vom „Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus-/Fortbildung von Ingenieurinnen/Ingenieuren der Bauwerksprüfung“ (VFIB) angeboten.
Bund, Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland verfügen über ein Straßennetz mit insgesamt etwa 106.000 Straßenbrücken. Aufgrund des zunehmend schlechteren Bauwerkszustandes und infolge steigender Anforderungen durch höhere Verkehrsbelastung entsteht Handlungsbedarf an den Brückenbauwerken. Dazu wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine einheitliche Strategie entwickelt, nach der die Bausubstanz zu bewerten und Entscheidungen über Ertüchtigung oder Ersatzneubau getroffen werden können. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme für Bundesfernstraßen und kommunale Brücken sowie die Problemstellungen aus konstruktiver Sicht werden dargestellt. Das Vorgehen zur Festlegung der Prioritäten bezüglich der Bearbeitung wird erläutert und erste Ergebnisse der Nachrechnungen dargestellt. An zwei Beispielen werden Alternativen von Koppelfugensanierungen bzw. dem erforderlichen Neubau einer Brücke infolge Korrosionsschäden an Vertikalvorspannung erläutert.