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In recent months, sustainable development and the achievement of the United Nations Sus- tainable Development Goals has gained unprecedented prominence. SDG 7 aspires to achieve access to electricity for the entire world population by 2030 and - at the same time - to significantly increase the share of renewable energy in the power mix. This target trans- lates into ambitious electricity supply and renewable energy asset growth scenarios for Sub- Saharan Africa, the least developed region worldwide. Though theoretical renewable energy potential is abundant and capital generally available, progress has been slow. Aside funds from donors and Development Finance Institutions, private commercial capital is required to accelerate the progress. Project Finance has successfully attracted private funds for renew- able energy assets in other jurisdictions but has played a negligible role in the energy tran- sition in Sub-Saharan Africa. A variety of reasons are identified that impede their implemen- tation, which are categorised into (i) unsatisfactory project pre-requisites and preparation, (ii) challenging host country conditions, (iii) elevated non-financial project risks and (iv) risky financial transaction structures. While a review of potential mitigation measures reveals that the risk factors are theoretically addressable, most require a multi-stakeholder alignment and exhibit some implementation complexity. Putting them into practice will therefore take time and will require a high level of commitment from host governments, sponsors, and fi- nancial institutions. While pressure and urgency are mounting, time will tell whether the pro- ject parties are more successful going forward.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat durch seine gesetzlich verankerten Regelungen bedeutsame Auswirkungen auf die Personalbeschaffung und birgt deshalb für Unternehmen gewisse Risiken im Rahmen des Prozesses rund um das Thema Stellenausschreibungen. Die Mastarbeit gibt neben Beispielen zu diskriminierenden Stellenanzeigen, einen Einblick in mögliche Rechtsfolgen für Unternehmen im Zusammenhang mit diskriminierenden Stellenanzeigen, sowie Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von diskriminierungsfreien Stellenanzeigen.
Die Entwicklung der Lehrkompetenz von in der wissenschaftlichen Weiterbildung im Gesundheitsbereich Lehrenden und die Begleitung dieses Lernprozesses stellen Herausforderungen dar, die auf eine zunehmende Professionalität der Lehrenden und die Verbesserung der Qualität der Hochschullehre zielen. Basierend auf lerntheoretischen Ansätzen zum Thema Lebenslanges Lernen stellen sich die Fragen: Können aktuelle Erkenntnisse aus den Neurowissenschaften didaktisch und methodisch bei Lehrenden in der wissenschaftlichen Weiterbildung im Gesundheitsbereich einen Prozess der Lehrkompetenzentwicklung initiieren und flankieren? Welche Impulse können die Lehrtätigen aus der Verknüpfung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen mit lerntheoretischen Erkenntnissen für die Förderung der Motivation und für die Lernbegleitung der Studierenden gewinnen? Für das fachspezifisch an die naturwissenschaftlichen beziehungsweise medizinischen Vorkenntnisse der Lehrenden im Gesundheitsbereich anknüpfende Modell der Lehrkompetenzentwicklung erfolgt eine Einbettung in einen konzeptionellen Rahmen, der die verschiedenen Handlungsebenen an der Hochschule mit einbezieht.
Fast jeder zweite Mensch in Deutschland erkrankt im Laufe seines Lebens an Krebs
– so lautet eine Aussage des Robert Koch Instituts. Die Heilungschancen werden
bei einer Krebserkrankung wird stark durch den Zeitpunkt der Diagnose und Behandlung
beeinflusst. Generell gilt, je früher desto besser. Somit ist es essenziell,
dass Krebspatienten so früh wie möglich ihre Behandlung antreten. Ebenso
muss eine Unterbrechung der Therapie aus nicht-medizinischen Gründen verhindert
werden, um eine beschleunigte Repopulation der Tumorzellen zu unterbinden.
Eine der wichtigsten Formen der Krebsbehandlung ist die Strahlentherapie, die in
etwa 50 % der Fälle sowohl zur kurativen als auch zur palliativen Behandlung angewendet
wird. Innerhalb der Strahlentherapie ist der effiziente Ablauf der Prozesse
von großer Bedeutung für die Sicherheit und Effektivität der medizinischen
Behandlung bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit. Für ein bestmögliches Ergebnis
müssen die Kernprozesse der Patientenaufnahme, Bildgebung, Bestrahlungsdurchführung
sowie die Abschlussuntersuchung und Nachsorge aufeinander abgestimmt
sein. Mögliche Änderungen in den synchronisierten Abläufen müssen
wohlüberlegt und gut geplant werden.
Die COVID-19 Pandemie hat Strahlentherapieeinrichtungen weltweit zu Änderungen
im Betriebsablauf gezwungen, um Schutzmaßnahmen für Patienten und Personal
zu ergreifen. Aufgrund des plötzlichen Auftretens war eine sorgfältige
Planung der Veränderungen oft nicht möglich. In Hinblick auf potentielle zukünftige
Entwicklungen ist es notwendig, die ergriffenen Maßnahmen zu bewerten und
auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen, um Strahlentherapie auch in
Pandemiezeiten sicherstellen zu können. Neue Ideen und Vorgaben sollten vor der
Implementierung eingehend untersucht werden. Hierzu können realitätsnahe Simulationsmodelle
dienen.
Simulationsmodelle sind potente Werkzeuge, mit denen komplexe Abläufe dargestellt,
analysiert und mögliche Anpassungen bewertet werden können. Dies macht
ein aufwendiges und möglicherweise riskantes Ausprobieren in der Praxis obsolet
und die möglichen Folgen einer Prozessänderung können bereits im Vorhinein
abgeschätzt werden.
Im Rahmen dieser Arbeit wurde ein ereignisdiskretes Simulationsmodell einer
Strahlentherapieeinrichtung zur Untersuchung und Bewertung von Prozessen einer
privaten Strahlentherapiepraxis mit und ohne Corona-Maßnahmen entwickelt.
Hierzu galt es zuerst die Frage zu beantworten, welche Aspekte der Strahlentherapieprozesse
bereits wissenschaftlich mit Methoden der ereignisdiskreten Simulation
untersucht wurden. In einer umfassenden strukturierten Literaturrecherche
wurden nach festgelegten Kriterien transparent aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen
identifiziert, kategorisiert und inhaltlich analysiert. Anhand der Ergebnisse
wurde die Forschungsfrage dieser Arbeit konkretisiert und Designanforderungen
für das Simulationsmodell entwickelt.
Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Auswirkungen ausgewählter Aspekte
der COVID-19 Pandemie auf den Betriebsablauf einer privaten Strahlentherapiepraxis.
Insbesondere sollen pandemiebedingte Personalausfälle sowie der Einfluss
von Patientenscreening auf Corona-Symptome am Praxiseingang und Schutzmaßnahmen
bei der Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten auf die
Praxisabläufe quantifiziert werden.
Forschung und Entwicklung (FuE)stellt einen elementaren Baustein für das langfristige Wachstum und die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft dar. Diese Arbeit untersucht, inwiefern der Staat aus steuerrechtlicher Sicht eine FuE-Förderung für Konzerne unternimmt und wo Möglichkeiten zur Verbesserung liegen könnten, um das FuE-Klima in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Fokus wird dazu insbesondere auf das Konstrukt der ertragsteuerlichen Organschaft und das neu geschaffene Forschungszulagengesetz (FZulG)gelegt.
Einkünfte, die mit Bitcoins erzielt werden, werden unter die steuerlich relevanten Einkunftsarten subsumiert. Dabei wird zunächst auf die technischen Besonderheiten von Bitcoins und der damit einhergehenden Einkünfteerzielung eingegangen. Außerdem werden Bitcoins geschichtlich und rechtlich eingeordnet.
Anschließend wird die Frage geklärt, ob Bitcoins überhaupt ein steuerlich relevantes Wirtschaftsgut darstellen können, unter welchen Umständen sie in Deutschland Ertragsteuerpflichten auslösen und wie sie im Betriebs- und Privatvermögen steuerlich zu behandeln sind. In einem letzten Schritt wird geprüft, ob eine Besteuerung von mit Bitcoins erzielten Einkünften in Deutschland verfassungsgemäß ist.
Gegenstand der Forschungsfrage ist, wie Wasserprogramme gemanagt werden, um zu einer nachhaltigen Entwicklung sowie zur Umsetzung des Sustainable Development Goal 6 und anderen zentralen SDGs der Agenda 2030 beitragen zu können, die als Fortschreibung der Millennium Development Goals eine wirksamere internationale Nachhaltigkeitspolitik sicherstellen sollen. Seit der Agenda 2030 versehen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit ihre Vorhaben mit dem Prädikat „nachhaltig“. Hier stellt sich die Frage, ob die Nachhaltigkeit nur auf dem Papier existiert oder ob sich tatsächlich nachhaltigere Ansätze erkennen lassen.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit implementiert die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Sambia das Vorhaben "Wasser klimasensibel bewirtschaften", in dessen Rahmen nachhaltige Maßnahmen ergriffen werden, Menschen zu befähigen, mit den veränderten klimatischen Bedingungen zurechtzukommen. Darunter fallen unter anderem Sensibilisierungsmaßnahmen für Landwirte, die dazu dienen, die Ressource Wasser effektiv zu nutzen, oder technische Eingriffe, die den Zweck verfolgen, Niederschläge aus Starkregenereignissen abzufangen bzw. deren Zerstörungspotenzial zu lindern.
Obwohl Sambia eines der wasserreichsten Länder Afrikas ist, haben dort nicht alle Menschen Zugang zu Wasser. Auch in der Landwirtschaft sind Engpässe zu verzeichnen. Diese Problematik wird zusätzlich durch den Klimawandel verstärkt. Es kam in den letzten Jahren zunehmend einerseits zu Ausfällen ganzer Regenzeiten, aber andererseits auch zu extremen Niederschlagsereignissen jenseits gewohnter Regen- und Trockenzeiten. Für Landwirte, die ihre Produktion auf die saisonalen Witterungsverhältnisse abgestimmt haben, sind diese unberechenbaren klimatischen Veränderungen existenzbedrohend. Trotz des Wasserreichtums kommt es dann entweder zu Engpässen bei der Bewässerung der Felder oder zur Zerstörung von Ernteerträgen durch Extremwetter.
Das von dem in Sambia lebenden Verfasser gewählte Fallbeispiel, dessen Analyse der Klärung der oben angeführten Forschungsfrage dienen soll, ist das GIZ-Projekt „Nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen und landwirtschaftlicher Wassernutzung in Sambia“. Im Rahmen dieses Fallbeispiels wird kontrovers diskutiert, ob und inwiefern sich das heutige Nachhaltigkeitskonzept von bisherigen Maßnahmen unterscheidet, die zu Zeiten der MDGs noch nicht explizit nachhaltig geprägt waren. Der Verfasser wird sich kritisch mit der Frage auseinandersetzen, ob die in der Fallstudie gewählte Maßnahme "Wasser klimasensibel bewirtschaften" geeignet ist, langfristig nachhaltige Wirkung zu erzielen. Anhand des Fallbeispiels sollen theoretische Ansätze der Nachhaltigkeit empirisch untersucht werden.
Der Klimawandel hat gravierende sowohl schleichende als auch plötzlich eintretende
Folgen. Entwicklungsländer und hier besonders die ärmsten Länder sind hiervon massiv betroffen, da dort weitere sozio-ökonomische und andere Faktoren zu einer erhöhten
Vulnerabilität bestimmter Bevölkerungsgruppen beitragen. Daraus resultiert eine wachsende
klimabedingte Migration. 2019 sind etwa 3,5 % der Weltbevölkerung internationale
Migranten. Migration ist multikausal. Wie viele Menschen aufgrund des Klimawandels emigrieren, ist daher schwer abschätzbar. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Zahl zunehmen wird.
Globale Governance spiegelt diese zunehmende Virulenz wider. Relevante Rahmenwerke wie der Global Compact for Migration, die Agenda 2030 und der Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union werden in dieser Masterarbeit im Hinblick auf klimainduzierte Migration analysiert. Ein globales Rahmenwerk, das in der Lage wäre, klimainduzierte Migration zu regulieren, den Schutz Betroffener zu gewährleisten und das Phänomen im Sinne
der nachhaltigen Entwicklung kohärent zu adressieren, existiert bislang nicht. Die Vielzahl der heranzuziehenden Rahmenwerke bedeutet eine Herausforderung für die internationale Zusammenarbeit, die diese Arbeit untersucht. Am Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH als nationaler Durchführungsorganisation der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit wird diese Herausforderung anhand eines Fallbeispieles verdeutlicht.
Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung will die Staatengemeinschaft den globalen Herausforderungen gemeinsam unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Dimension begegnen. Eine zunehmend fragile politische Weltlage prägt das Aufwachsen der jungen Generation und bedroht ihre Zukunft. Die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 nachhaltigen Entwicklungsziele sind ein konkreter Aktionsplan, um die Welt bis zum Jahr 2030 zum Besseren zu verändern – auch für Kinder und Jugendliche und vor allem mit ihnen gemeinsam.
Seit dem Jahr 2000 gibt es beachtliche Fortschritte bei der Erreichung des Ziels der universellen Grundschulbildung. Die Gesamteinschulungsrate erreichte 2015 in den Entwicklungsregionen 91 Prozent und die weltweite Zahl der Kinder, die nicht zur Schule gehen, ist um fast die Hälfte gesunken. Auch in Nepal wurden im Bildungssektor bedeutende Erfolge in Bezug auf Zugang und Teilhabe erzielt, insbesondere in den Bereichen Schulbildung, Alphabetisierung und Weiterbildung. Trotzdem gibt es in Nepal viele Kinder, darunter besonders viele Mädchen, die nicht zur Schule gehen oder diese abbrechen, weil die Familien sich den Schulbesuch nicht leisten können, die Schulen zu weit entfernt sind oder sie ethnischen Minderheiten angehören.
Als zentrale Fragestellung der Masterarbeit soll das seit zehn Jahren bestehende UNICEF-Bildungsprogramm Let Us Learn in Nepal im Kontext der Agenda 2030 evaluiert werden. Es soll erforscht werden, inwieweit die Implementierung des Bildungsprogramms Let Us Learn von UNICEF in Nepal auf die SDGs einzahlt. In diesem Zusammenhang sollen die direkten Auswirkungen von Bildungsprogrammen für Kinder, insbesondere Mädchen, in Nepal mit Blick auf die 17 SDGs der Agenda 2030 eruiert werden. Gleichzeitig soll geklärt werden, ob und inwieweit bei diesen Bildungsprogrammen die Prinzipien der Paris-Deklaration über die Wirksamkeit von nachhaltiger Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere die Eigenverantwortung der Empfängerländer und die gegenseitigen Rechenschaftspflicht Berücksichtigung finden. Mittels Experteninterviews von Personen aus dem direkten Umfeld der Entwicklungszusammenarbeit und mit Expertise zur Situation in Nepal sowie Fallstudien sollen die notwendigen Daten für die Analyse und Evaluation generiert werden.
Ausgangspunkt der Forschungsfrage ist die Hypothese, dass das Erreichen einer inklusiven und qualitativ hochwertigen Bildung für alle (SDG 4) die Überzeugung bekräftigt, dass Bildung eines der stärksten und bewährtesten Mittel für eine nachhaltige Entwicklung ist. Erfolge im Bildungssektor sollen einen gleichberechtigten Zugang zu einer soliden Berufsausbildung erleichtern oder gar den Zugang zu einer hochwertigen Hochschulbildung ermöglichen und können somit dazu beitragen, Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu beseitigen, Wohlstand zu schaffen, Armut und Hunger einzudämmen und damit die Chance auf Ernährungssicherheit zu erhöhen. Insbesondere Bildungsprojekte für Grundschüler haben große Potenziale, Chancen für Kinder zu eröffnen, frühzeitig für alle 17 SDGs der Agenda 2030 sensibilisiert zu werden.
Schulen haben einen moralischen wie gesetzlichen Bildungsauftrag zu erfüllen, der auf den grundgesetzlich verankerten Menschenrechten sowie auf humanistischen Werten basiert. Die in Schule tätigen Pädagog*innen sind entsprechend in besonderem Maße gefordert Menschenfeindlichkeit zu erkennen, menschenrechtsorientierte Positionen zu vertreten und Schüler*innen zur kritischen Selbstreflexion anzuleiten. Die Beobachtungen aus der beruflichen Praxis der Autorin in der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, deuten jedoch darauf hin, dass die Vermittlung menschenrechtsorientierter Werte nicht von allen Pädagog*innen an Schulen als Aufgabe verstanden wird und ebenso noch nicht bei allen Lehrkräften hierzu notwendige Kompetenzen vorliegen. Vor dem Hintergrund dieser angenommenen Diskrepanz zwischen Bildungsanspruch und Wirklichkeit geht die Masterarbeit unter Einbezug von Expert*inneninterviews und einer Befragung von Pädagog*innen insbesondere der Frage nach welche Weiterbildungshindernisse in Bezug auf die Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsangeboten im Themenfeld Rechtsextremismus durch Pädagog*innen an weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein im Jahr 2021 bestehen und wie, im Sinne einer Erhöhung der Fort- und Weiterbildungsteilnahme, derartige Angebote strukturiert und platziert sein müssten.