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Der Begriff ‚Risiko’ ist heutzutage durch Gesetzesänderungen, wie das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich [KonTraG] und Verordnungen wie Basel II sowie spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche, aber auch verstärkt wahrgenommene alltägliche Gefahren, in aller Munde. In der betriebswirtschaftlichen Forschung ist der Begriff schon seit vielen Jahrzehnten bekannt und findet eine häufige Anwendung. Immer wieder wird festgestellt, dass dieser langjährige Risikodiskurs nicht zu einer Präzisierung der Begrifflichkeit geführt hat. Da die Risikodefinition Ausgangspunkt der betriebswirtschaftlichen Beschäftigung mit Risiko darstellt, Begriffsklarheit Grundlage jeder ernsten Forschung ist und Aussagen über die Realität voraussetzen, dass ein Zusammenhang zwischen Sprache und Realität gebildet wurde, bildet die Festlegung eines Risikobegriffes einen essentiellen Anfangspunkt für das weitere Vorgehen in Wissenschaft und Praxis. Bei der hier gewählten Vorgehensweise ist es nicht das Ziel, über die Sezierung jedes einzelnen Begriffes und der Ansicht der einzelnen Autoren den ‚wahren’ Risikobegriff zu finden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine ‚wahren’ Definitionen existieren, sondern eine Definition immer nur mehr oder weniger zweckmäßig sein kann. Damit ist die Grundlage dieser Analyse, dass die meisten Definitionen aus dem Blickwinkel ihres Zweckes eine bestimmte Relevanz haben und folglich die Perspektive wesentlich für die Aufstellung der Risikodefinition ist. Infolgedessen liegt das Hauptziel der Ausführungen darin, die Breite der existierenden Begrifflichkeiten in strukturierter Art und Weise darzustellen und damit eine Hilfestellung beim Auffinden der adäquaten Definition für jeden Anwendungsfall zu geben. Zur Strukturierung wird auf das Hilfsmittel des semantischen Kastens zurückgegriffen. Zur Analyse der Verwendung der einzelnen Begriffsmerkmale des gebildeten semantischen Kastens wird die breite Basis an existierenden Risikodefinitionen verwendet, um eine quantitativ-deskriptive Publikationsanalyse auf Basis der Inhaltsanalyse durchzuführen.
Im Zusammenhang mit dem Präventivkrieg der Vereinigten Staaten gegen den Irak ist von einem Versagen der parlamentarischen Kontrolle die Rede. Analog zur Tonkin-Gulf-Resolution von 1964, mit der das amerikanische Parlament Präsident Lyndon B. Johnson praktisch eine Blankovollmacht für den Vietnamkrieg erteilt hatte, sei der US-Kongress im Oktober 2002 davor zurückgeschreckt, seiner verfassungs-rechtlichen Verantwortung, welche ihm vor allem aus dem alleinigen Recht zur Kriegserklärung erwächst, auch nur in Ansätzen nachzu-kommen. Häufig wird dieses Verhalten auf die Bedrohungslage und das politische Klima nach dem 11. September zurückgeführt. Wie eine kur-sorische Durchsicht der einschlägigen Literatur zeigt, handelt es sich bei der mangelnden institutionellen Selbstbehauptung des Kongresses im Zusammenhang mit Militäreinsätzen jedoch um kein neues Phänomen: Die Interventionspolitik galt auch schon vor den Terroranschlägen von New York und Washington als ein Politikfeld, in dem es der Legislative allenfalls partiell gelungen ist, die Exekutive nach den Auswüchsen der so genannten imperialen Präsidentschaft wieder stärker zu kontrollieren. Eine Deutung, die in den vergangenen Jahren verstärkt Zulauf erfahren hat, versucht den Ausnahmecharakter der Interventionspolitik mit dem sozialkonstruktivistisch grundierten Konzept einer Kultur der Unterordnung zu erklären. Es existiert aber auch eine rationalistisch argumentie-rende These, wonach politische Kalküle und Zwänge, die aus einem medial erzeugten Wählerdruck resultieren, das Parlament veranlassen, sich dem Präsidenten in der militärischen Interventionspolitik unterzuord-nen. Die Studie will anhand von zwei Fallbeispielen aus den 1990er Jahren, dem zweiten Golfkrieg und dem Kosovokrieg, klären, welcher Stellenwert diesen beiden Faktoren für die mangelnde institutionelle Selbstbehauptung des Kongresses in der militärischen Interventionspolitik zukommt. Unser Befund deutet darauf hin, dass eine separate, besonders stark ausgeprägte Teilkultur der Unterordnung auf Seiten der Republikaner existiert, die ceteris paribus dazu führt, dass sich eine von der Grand Old Party kontrollierte Legislative in Fragen, die Krieg und Frieden betreffen, institutionell grundsätzlich weniger stark behaupten kann als ein demokratisch dominierter Kongress.