Vollharmonisierung durch die RL 2005/29/EG und deutsches Lauterkeitsrecht

  • Eines der tragenden Elemente der Europäischen Union ist zweifelsohne die Erwartung, dass sich durch einen ausgeprägten und gut funktionierenden europäischen Binnenmarkt ökonomische Vorteile für alle Beteiligten ergeben. Ein grundsätzliches Paradigma ist in diesem Zusammenhang die Annahme, dass einheitliches Recht bei der Erreichung von vorhergenanntem Ziel helfen kann. Die sogenannte „UGP-Richtlinie“Richtlinie zielt auf eine umfassendere Rechtsvereinheitlichung der Regulierung von unlauteren Geschäftspraktiken ab. Neben dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu stimulieren, formuliert die Richtlinie als weiteres Ziel ein hohes Verbraucherschutzniveau. Dabei bezieht sich die Regulierungsvorgabe der Richtlinie ausschließlich auf Rechtsfälle für das Verhältnis Unternehmen-Verbraucher. Der Mitgliedsstaat ist zur Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Kommission verpflichtet. Um insbesondere einen hohen Grad an Rechtsvereinheitlichung erreichen zu können, wurde die UGP-Richtlinie seitens der Kommission als vollharmonisierend ausgeführt. Dies bedeutet, dass der mitgliedsstaatliche Gesetzgeber die Richtlinieninhalte in sein nationales Rechtssystem dergestalt umsetzen muss, dass sich weder eine schwächere noch eine strengere Regulierung ergibt, als in der Richtlinie vorgesehen. Während die Kodifizierung von Richtlinien ins nationale Recht schon allgemein meist nicht trivial ist, verschärft sich die Herausforderung bei der besonderen Form der vollharmonisierenden Richtlinien. Insbesondere wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit versagt, durch ein Abweichen „nach oben“ eine verbesserte Einpassung in sein Rechtssystem vornehmen zu können. Es verbleibt dem Gesetzgeber daher sehr wenig oder sogar gar kein maßgeblicher Spielraum. Im Rahmen dieser Arbeit werden die konkreten zentralen Schwierigkeiten und Fragestellungen, welche sich im Rahmen der UGP-Richtlinie und ihrer Umsetzung ergaben, betrachtet und bewertet. Dazu zählen unter anderem die Tatsache, dass eine Einfügung des auf den Verbraucherschutz ausgerichteten Regulierungskonzeptes der UGP-Richtlinie in das „Integrierte Modell“4 des deutschen Lauterkeitsrechts stattfinden musste. Ferner fußt die UGP-Richtlinie auf einer Generalklausel, deren Konkretisierung im Lichte der Richtlinien-konformität weitere Fragen aufwirft. Nicht zuletzt muss auch die Frage gestellt werden, wie es um das resultierende Verbraucherschutzniveau bestellt ist. Während in Ländern wie Deutschland bereits ein vergleichsweise hohes Verbraucherschutzniveau im Lauterkeitsrecht erreicht worden war, führt die „Deckelung“ durch die Vollharmonisierungspflicht hier möglicherweise zu einem Rückschritt; auch diese Fragestellung ist Bestandteil der Diskussion. Vor der konkreten, am Referenzobjekt der UGP-Richtlinie geführten Diskussion, wird zunächst noch eine allgemeine Betrachtung der Harmonisierungsbestrebungen im Privatrecht vorgenommen. Dabei wird auch die „mildere“ Form der mindestharmonisierenden Richtlinien diskutiert. Einleitend wird noch eine hierauf gerichtete kurze Einführung in den europarechtlichen Kontext gegeben.
Metadaten
Author:Florian Gruschwitz
URN:urn:nbn:de:hbz:386-kluedo-49517
Advisor:Günther Hönn
Document Type:Master's Thesis
Language of publication:German
Date of Publication (online):2017/10/25
Year of first Publication:2017
Publishing Institution:Technische Universität Kaiserslautern
Granting Institution:Technische Universität Kaiserslautern
Date of the Publication (Server):2017/11/06
Page Number:II, 58
Faculties / Organisational entities:Distance and Independent Studies Center (DISC)
DDC-Cassification:3 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Collections:Herausragende Masterarbeiten am DISC
Licence (German):Creative Commons 4.0 - Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND 4.0)