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Faculty / Organisational entity
Zur Förderung der Nahmobilität, insbesondere der Basismobilität „Zufußgehen“, ist die Möglichkeit zur Teilhabe im öffentlichen Verkehrsraum für alle Menschen und im Besonderen für mobilitätseingeschränkte (Bedürfnisgruppen) unerlässlich. Nur mit Hilfe einer barrierefrei gestalteten Umwelt kann die Teilhabe Aller erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, ein durchgehend barrierefreies Fußverkehrsnetz herzustellen. Hierzu sind die Fußverkehrsanlagen (Gehbereiche, Überquerungsstellen, Treppen, Rampen und Aufzüge) entsprechend zu gestalten. Ein nachvollziehbares und praxisorientiertes Verfahren zur Bewertung der Barrierefreiheit von Fußverkehrsnetzen existiert allerdings derzeit nicht. An diesem Punkt setzt die vorliegende Forschungsarbeit an. Durch die Entwicklung
eines Verfahrens zur Bewertung der bestehenden Barrierefreiheit von Fußverkehrsnetzen anhand von Qualitätsstufen wird ein praktisches Anwendungstool geschaffen. Dieses richtet sich an verantwortliche Personen, u.a. aus Planung, Politik und Verwaltung, um eine Priorisierung und Umsetzung von
Maßnahmen zum Abbau von Barrieren vornehmen zu können.
Grundlage für das Bewertungsverfahren bilden Interviews und Befragungen von Fachleuten und Bedürfnisgruppen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf motorisch und visuell eingeschränkten Personen. Die Befragungen befassten sich mit der Höhe der Erschwernisse, je nach Bedürfnisgruppe, bei der Nutzung von Fußverkehrsanlagen im öffentlichen Raum, wenn diese nicht den Vorgaben der Technischen Regelwerke entsprechen. Das Bewertungsverfahren übersetzt die Barrierefreiheit in eine verständliche und nachvollziehbare Größe, indem die Erschwernisse in eine gefühlte zusätzliche Entfernung umgerechnet werden. Weiterhin wird neben der gefühlten auch die tatsächliche zusätzliche Entfernung aufgrund von Umwegen berücksichtigt. Aufbauend auf der Bewertung von Fußverkehrsanlagen können so Routen und Verbindungen sowie Fußverkehrsnetze bewertet werden. Der grundsätzliche Ablauf des Bewertungsverfahrens ist für alle Bedürfnisgruppen gleich. Er besteht aus vier wesentlichen Schritten und hat jeweils eine von sechs Qualitätsstufen der Barrierefreiheit (QSB, Stufen von A bis F) zum Ergebnis. Im Rahmen der Forschungsarbeit wird festgelegt, dass der Übergang von der Stufe D zur
Stufe E für die Mehrheit der betrachteten Bedürfnisgruppen die Grenze zwischen Selbstständigkeit und Notwendigkeit fremder Hilfe beim Nutzen der Fußverkehrsanlagen darstellt. Das entwickelte Bewertungsverfahren bietet eine gute Grundlage zur Bewertung von Fußverkehrsnetzen in Bezug auf die Barrierefreiheit. Aufgrund der Modularität und Flexibilität ist es möglich, sowohl
weitere Aspekte als auch weitere Bedürfnisgruppen zu integrieren. Wichtig sind eine kontinuierliche Anwendung des Verfahrens und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit von Anfang an in jeder Planung. Ebenfalls ist eine gesetzliche Integration der barrierefreien schrittweisen Umgestaltung anhand
anerkannter Technischer Regelwerke notwendig. Nur so kann ein durchgehend barrierefreies Netz entstehen und allen Menschen, egal ob mit oder ohne Mobilitätseinschränkung, eine Teilhabe im öffentlichen Verkehrsraum ohne fremde Hilfe ermöglicht werden. Zudem kann durch die Steigerung der
Attraktivität die Nahmobilität gefördert werden. Hiermit kann erreicht werden, Menschen bei kurzen Entfernungen vom zu Fuß gehen bzw. von der Nutzung des Rollstuhls zu überzeugen. Letztlich ist so auch eine Minderung des CO2-Ausstoßes denkbar, wenn für kurze Routen kein oder seltener das Kfz
genutzt wird. Das nachhaltigste und umweltschonendste Fortbewegungsmittel ist das zu Fuß gehen und ein barrierefreies Umfeld trägt somit schlussendlich zum Klimaschutz bei.
Ein gesellschaftliches Merkmal der Bevölkerung Deutschlands ist ihre heterogene Zusammensetzung. Die Vielfältigkeit wird an vielen Punkten offenbar. Hier leben Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, diversen religiösen Weltansichten und verschiedenen Muttersprachen miteinander. Auch Menschen mit Behinderungen bereichern die Vielfalt in der Bunderepublik. Durch Bestimmungen im Grundgesetz sowie die Ratifikation verschiedener internationaler Abkommen verpflichtet sich die Bundesrepublik u.a. allen Menschen die freie und selbstbestimmte Entwicklung der Persönlichkeit zu ermöglichen. Doch insbesondere Menschen mit Behinderungen erleben in Deutschland in vielen Bereichen noch Benachteiligungen. Diese werden bspw. im Lebensbereich ‚Arbeit und Beschäftigung‘ sichtbar. Dabei hat sich die Bundesrepublik insbesondere durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Agenda 2030, mit den Entwicklungszielen 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 10 (Weniger Ungleichheiten) der Gestaltung eines offenen, freien Arbeitsmarktes, auf welchem alle Menschen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit, auf Arbeitsplätzen mit guten Bedingungen, verdienen können, verpflichtet. Damit ist die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen ein wesentliches Merkmal zur Realisierung intragenerativer Gerechtigkeit im Rahmen des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung.
Mit verschiedenen Maßnahmen aus seinem Nationalen Aktionsplan, hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, die Gestaltung eines solchen inklusiven Arbeitsmarktes zu entwickeln und die Teilhabesituation für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu reformieren. Aufgrund der Aktualität dieses Themas ist die Forschungslage bzgl. geeigneter Umsetzungsmaßnahmen noch gering, sodass u.a. diese Arbeit einen der ersten Versuche zur systematischen Erfassung geeigneter Umsetzungsmaßnahmen und zur Bewertung der bisherigen Maß-nahmen darstellt.
In dieser Masterarbeit wird die Bedeutung von Haltung im Lehr-Lern-Prozess der Erwachsenenbildung theoriebasierend reflektiert und diskutiert. Zur theoretischen Grundlegung der aufgeworfenen Thematik wurde eine Literaturarbeit erstellt mit der erkenntnisleitenden Fragestellung: Warum bedarf es einer Haltung der Anerkennung in der heilpädagogischen Lehre, die einen Begegnungsraum eröffnet und eine Seins-Werdung im Dialog ermöglicht?
Die Haltung, betrachtet als das Sein des Pädagogen, wird mittels einer historischen Skizzierung entfaltet und philosophisch-anthropologisch grundgelegt.
Daran schließt sich ein Diskurs aus drei unterschiedlichen Perspektiven an: Die erste ist die systemisch-konstruktivistische Bildungstheorie Bezug nehmend zu Niklas Luhmann und Horst Siebert sowie Rolf Arnold aus der Erwachsenenbildung. Die zweite fußt auf der kritischen Subjekttheorie basierend auf Max Horkheimer/Theodor W. Adorno, Axel Honneth und Erhard Meueler als Vertreter der Erwachsenenbildung. Die dritte bezieht sich auf die religions-philosophische Theorie von Romano Guardini und Martin Buber als konzeptionelle Entwickler von Angeboten in der Erwachsenenbildung. Es werden die unterschiedlichen Ausrichtungen verglichen, sodass in den Widersprüchen der Perspektiven die Bedeutung der Haltung in ihrer Vielschichtigkeit sichtbar wird.
Aus diesem Diskurs heraus wurde der Versuch unternommen, einen verstehenden Zugang zum Anerkennungskonzept zu bahnen. Als Referenzpunkt dieser Arbeit wird das von Wolfgang Müller-Commichau entwickelte Konzept für die Erwachsenenbildung herangezogen, theoretisch begründet hergeleitet und ausführlich dargelegt. In einem hermeneutischen Zirkel erforscht er die pädagogischen Spannungsfelder und lässt in einem kreativ-konstruierenden Prozess einen intersubjektiven Begegnungsraum im Lehr-Lern-Prozess entstehen, in dem eine Pendelbewegung zwischen Selbst-Referenz und Fremd-Erwartung ermöglicht wird.
Die wertschätzende und respektvolle Haltung der Anerkennung gilt auch für die Bildungsprozesse in der Heilpädagogik, die in einem abschließenden Kapitel mit Impulsen für die Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen praxisbezogen konkretisiert werden.
Ziele der Bildungsangebote zur Heilpädagogik sind somit die Haltungsbildung und der Erwerb von Handlungskompetenzen. Über die Anerkennung im Dialog wird eine Haltungsbildung auf sozial-emotionaler Ebene angeregt, die vorrangig ist vor jeder kognitiven Theoriebildung, um das Sein der Heilpädagogin auszubilden und den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden. Dieses Ergebnis der vorliegenden Masterarbeit schließt mit einem Zitat ab: „Wesenhafte Bildung wurzelt nicht im Wissen, sondern im Sein“ (Romano Guardini).