Kaiserslautern - Fachbereich Sozialwissenschaften
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Congress Report 2006.01
(2006)
Im Zusammenhang mit dem Präventivkrieg der Vereinigten Staaten gegen den Irak ist von einem Versagen der parlamentarischen Kontrolle die Rede. Analog zur Tonkin-Gulf-Resolution von 1964, mit der das amerikanische Parlament Präsident Lyndon B. Johnson praktisch eine Blankovollmacht für den Vietnamkrieg erteilt hatte, sei der US-Kongress im Oktober 2002 davor zurückgeschreckt, seiner verfassungs-rechtlichen Verantwortung, welche ihm vor allem aus dem alleinigen Recht zur Kriegserklärung erwächst, auch nur in Ansätzen nachzu-kommen. Häufig wird dieses Verhalten auf die Bedrohungslage und das politische Klima nach dem 11. September zurückgeführt. Wie eine kur-sorische Durchsicht der einschlägigen Literatur zeigt, handelt es sich bei der mangelnden institutionellen Selbstbehauptung des Kongresses im Zusammenhang mit Militäreinsätzen jedoch um kein neues Phänomen: Die Interventionspolitik galt auch schon vor den Terroranschlägen von New York und Washington als ein Politikfeld, in dem es der Legislative allenfalls partiell gelungen ist, die Exekutive nach den Auswüchsen der so genannten imperialen Präsidentschaft wieder stärker zu kontrollieren. Eine Deutung, die in den vergangenen Jahren verstärkt Zulauf erfahren hat, versucht den Ausnahmecharakter der Interventionspolitik mit dem sozialkonstruktivistisch grundierten Konzept einer Kultur der Unterordnung zu erklären. Es existiert aber auch eine rationalistisch argumentie-rende These, wonach politische Kalküle und Zwänge, die aus einem medial erzeugten Wählerdruck resultieren, das Parlament veranlassen, sich dem Präsidenten in der militärischen Interventionspolitik unterzuord-nen. Die Studie will anhand von zwei Fallbeispielen aus den 1990er Jahren, dem zweiten Golfkrieg und dem Kosovokrieg, klären, welcher Stellenwert diesen beiden Faktoren für die mangelnde institutionelle Selbstbehauptung des Kongresses in der militärischen Interventionspolitik zukommt. Unser Befund deutet darauf hin, dass eine separate, besonders stark ausgeprägte Teilkultur der Unterordnung auf Seiten der Republikaner existiert, die ceteris paribus dazu führt, dass sich eine von der Grand Old Party kontrollierte Legislative in Fragen, die Krieg und Frieden betreffen, institutionell grundsätzlich weniger stark behaupten kann als ein demokratisch dominierter Kongress.
Die Inhalte der in zwei verschiedenen Bundesländern angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrer und Lehrerinnen aus dem psychologischen Themenfeld wurden den Themenbereichen des Rahmencurriculums "Psychologie in den Lehramtsstudiengängen" der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs, 2002) zugeordnet. Sodann wurden die Angebote der Weiterbildungsinstitute mit Relevanzeinschätzungen derselben Themenbereiche durch Lehrkräfte aller Schularten verglichen. Diese Relevanzeinschätzungen waren in einer Fragebogenstudie (Dutke & Singleton, 2006a,b) von 233 Lehrkräften erhoben worden. Angebots- und Relevanzprofile waren korreliert. Im Vergleich zu den Relevanzurteilen unterrepräsentiert waren Themen wie motivationale und emotionale Bedingungen des Lernens und Lehrens, Interventionsmöglichkeiten bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten oder der Umgang mit sozial-emotional auffälligem Verhalten. Im Angebot eher überrepräsentiert schienen Grundlagenfragen der Beratung und Intervention zu sein. Implikationen einer nachfrageorientierten Gestaltung der Weiterbildungsangebote sowie Konsequenzen für die Positionierung der Psychologie im Weiterbildungssektor für Lehrkräfte werden diskutiert.
Vor dem Hintergrund anstehender Reformen der Lehramtsstudiengänge schätzten 233 erfahrene Lehrkräfte die Relevanz psychologischer Themen für das Lehramtsstudium und die Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in einer Fragenbogenstudie ein. Die Themensammlung basierte auf dem von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie vorgeschlagenen Rahmencurriculum. Die Ergebnisse zeigen eine themenspezifische Variation der Relevanzurteile: So wurde eher handlungsrelevanten Themen wie „Intervention und Beratung“ Vorrang vor vermeintlich theorieorientierten Inhalten, wie „Entwicklungspsychologische Grundlagen“ gegeben. Hierbei zeigten sich schulart- und dienstalterabhängige Urteilsunterschiede. Auch Themen, die die Schule als Organisation betreffen (z. B. Qualitäts¬sicherung) wurden als weniger relevant bewertet. Die Ergebnisse werden hinsichtlich ihrer Implikationen für die Vermittlung psychologischen Wissens in den neuen Lehramtsstudiengängen diskutiert.