Kaiserslautern - Fachbereich Sozialwissenschaften
Refine
Year of publication
Document Type
- Periodical Part (136)
- Working Paper (63)
- Doctoral Thesis (35)
- Master's Thesis (11)
- Report (8)
- Article (6)
- Bachelor Thesis (6)
- Part of a Book (2)
- Book (1)
- Conference Proceeding (1)
Language
- German (271) (remove)
Has Fulltext
- yes (271) (remove)
Keywords
- wissenschaftliche Weiterbildung (19)
- Hochschulforschung (17)
- Erwachsenenbildung (16)
- Angebotsentwicklung (14)
- Wissenschaftliche Weiterbildung (14)
- Bedarfserschließung (11)
- Weiterbildung (11)
- Digitalisierung (6)
- Bedarfserhebung (4)
- Evaluation (4)
Faculty / Organisational entity
Neben einem populistischen Demokratieverständnis bildet auch ein majoritärer Relativismus Teil der deutschen politischen Kultur. Dieser Aufsatz argumentiert und liefert Evidenz dafür, dass es sich um zwei unterschiedliche, aber zugleich teils miteinander verwandte Demokratieauffassungen handelt und dass es wichtig ist, beide auseinanderzuhalten. Wie der Populismus erwartet der majoritäre Relativismus die möglichst unmittelbare und getreue Verwirklichung der Interessen in der Bevölkerung, er hält dabei jedoch ausdrücklich nicht an der Idee eines wahren und einheitlichen Volkswillens fest. Während beide positiv mit der Unterstützung der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) zusammenhängen, zeigt nur der Populismus einen negativen Zusammenhang mit optimierendem Problemlösen durch künstliche Intelligenz in der politischen Führung, der majoritäre Relativismus hingegen sogar einen positiven Zusammenhang. Bemerkenswert ist zudem, dass der majoritäre Relativismus Unterstützung für die AfD besser vorhersagt als ein populistisches Demokratieverständnis. Damit leistet der Aufsatz einen wichtigen Beitrag zur Debatte über Populismus als Bestandteil der politischen Kultur in Deutschland.
Velocity Based Training ist ein Ansatz zur Belastungssteuerung im Widerstandstraining, der die volitional maximale konzentrische Durchschnittsgeschwindigkeit gegen einen bestimmten Lastwiderstand zur Steuerung der Belastungsintensität sowie das Ausmaß der intraseriellen konzentrischen Geschwindigkeitsreduktion zur Steuerung der intraseriellen muskulären Ermüdung verwendet. Die diesem Ansatz inhärente Grundvoraussetzung, sich mit volitional maximalen konzentrischen Geschwindigkeiten zu bewegen, führt jedoch dazu, dass die Steuerung der muskulären Ermüdung auf Basis der relativen Geschwindigkeitsreduktion nicht umsetzbar ist, wenn man sich im Widerstandstraining mit volitional submaximaler Geschwindigkeit bewegt. Deshalb befasste sich dieses Promotionsprojekt mit der übergeordneten Forschungsfrage, inwieweit sich ein adaptierter Ansatz der geschwindigkeitsbasierten Belastungssteuerung im Widerstandstraining auf Basis der Minimum Velocity Threshold (MVT), der eine „Relative Stopping Velocity Threshold“ ([RSVT], berechnet als Vielfaches der MVT in Prozent) zur objektiven Autoregulation der Belastungsdauer verwendet, dazu eignet, den Grad der muskulären Ermüdung innerhalb eines Trainingssatzes mit volitional submaximaler konzentrischer Bewegungsgeschwindigkeit zu steuern.
Zur Beantwortung dieser übergeordneten Forschungsfrage wurde eine explanative, prospektive Untersuchung im quasiexperimentellen Design durchgeführt. Dabei wurde für alle Probanden an einem ersten Termin die individuelle dynamische Maximalkraftleistung (1-RM) für die Langhantelübungen Bankdrücken und Kreuzheben ermittelt und an einem zweiten Termin die eigentliche Testung durchgeführt. An diesem zweiten Testtermin wurde pro Übung jeweils ein Testsatz mit volitional maximaler und ein Testsatz mit volitional submaximaler konzentrischer Bewegungsgeschwindigkeit bei einer standardisierten Belastungsintensität von 75 % 1-RM ausgeführt, während die konzentrische Bewegungsgeschwindigkeit der einzelnen Wiederholungen mittels einer Inertialsensoreinheit erfasst wurde, um die ermüdungsbedingte Geschwindigkeitsreduktion der Wiederholungen am Ende eines ausbelastenden Testsatzes zu untersuchen.
Als Antwort auf die übergeordnete Forschungsfrage dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass sich die RSVT grundsätzlich zur Steuerung der intraseriellen muskulären Ermüdung im Widerstandstraining mit volitional submaximaler konzentrischer Bewegungsgeschwindigkeit eignet. Für fitness- und gesundheitsorientierte Personen wurde ein RSVT-Zielkorridor abgeleitet der RSVT = 171,4 - 186,6 % MVT entspricht. Führt man einen Satz Bankdrücken mit der Langhantel mit einer Belastungsintensität von 75 % 1-RM und volitional submaximaler konzentrischer Bewegungsgeschwindigkeit so lange aus, bis die durchschnittliche konzentrische Bewegungsgeschwindigkeit (MV) einer Wiederholung ermüdungsbedingt in diesen Zielkorridor absinkt, sollten noch zwei bis drei weitere Wiederholungen ausführbar sein, bevor der Punkt des momentanen konzentrischen Muskelversagens erreicht wird. Für leistungsorientierte Personen im trainierten Zustand wurde ein RSVT-Zielkorridor von RSVT = 183,8 - 211,3 % MVT abgeleitet. Sinkt die gemessene MV einer Wiederholung ermüdungsbedingt in diesen Zielkorridor, kann mit vertretbarer Sicherheit davon ausgegangen werden, dass noch eine bis zwei weitere Wiederholungen bis zum Punkt des momentanen konzentrischen Muskelversagens ausgeführt werden können.
Die vorliegende Dissertation liefert durch diese Weiterentwicklung des Velocity Based Training einen adaptierten Steuerungsansatz, mit dem es erstmals möglich wird, die geschwindigkeitsbasierte Belastungssteuerung im Widerstandstraining auch bei volitional submaximalen konzentrischen Bewegungsgeschwindigkeiten sinnvoll anzuwenden. Aufgrund bestehender Limitationen der Untersuchung sind jedoch weitere wissenschaftliche Studien erforderlich, um die Gültigkeit, die Übertragbarkeit sowie die Effektivität des MVT-basierten Steuerungsansatzes weiter zu erforschen.
Der vorliegende Aufsatz untersucht, (1) inwieweit Unterschiede in der Ausgestaltung der Migrationspolitik auf substaatlicher Ebene in der Bundesrepublik Deutschland bestehen und (2) wodurch sich die Policy-Varianz zwischen den deutschen Ländern erklären lässt. Während bestehende Studien ähnlich gelagerte Fragen meist nur auf Basis eines spezifischen Indikators der Migrationspolitik untersucht haben – wie etwa der Ausgaben – schlagen wir ein mehrdimensionales Messkonzept vor, das sechs unterschiedliche Dimensionen der Migrationspolitik auf Länderebene unterscheidet: (1) die Art der Unterbringung, (2) die Art der Leistungserbringung, (3) die Gesundheitsversorgung, (4) die Aufnahmepraxis, (5) die Abschiebepraxis, sowie die (6) bundesstaatliche Positionierung am Beispiel der „sicheren Herkunftsländer“. Zur Analyse möglicher Pfade zur Erklärung der Unterschiede zwischen den Bundesländern nutzen wir eine fuzzy-set QCA-Analyse und greifen auf Parteipolitik, sozioökonomischen Kontext und die Einstellungen der Bevölkerung als Bedingungen zurück.
Unsere Ergebnisse zeigen, dass in der Tat substanzielle Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Zudem finden wir, dass die parteipolitische Zusammensetzung der Regierung in unterschiedlichen Pfaden eine wichtige Bedingung für das Vorliegen restriktiver bzw. permissiver Migrationspolitik ist. In keinem einzigen kausalen Pfad der fsQCA-Analyse ist überhaupt eine Erklärung restriktiver bzw. permissiver Migrationspolitik ohne Berücksichtigung der Parteiideologie möglich – ein Ergebnis, das klar für die hohe Relevanz der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung spricht. Die Einstellungsmuster der Bevölkerung in dem jeweiligen Bundesland, die Migrationspolitik und die sozioökonomischen Bedingungen scheinen hingegen nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.
A Strained Partnership: Krise und Resilienz in den transatlantischen Beziehungen 20 Jahre nach 9/11
(2021)
2021 lieferte aus transatlantischer Perspektive gleich mehrere Zäsuren. Im Januar wurde US-Präsident Donald Trump, dessen disruptive Politik diverse Konflikte mit Europa provozierte, durch Joseph R. Biden abgelöst. Im August endete in Afghanistan der längste Einsatz in der Geschichte der NATO mit einem chaotischen Abzug und der Machtübernahme der Taliban, fast 20 Jahre nach dem Beginn des Krieges. Und schließlich läuteten die Bundestagswahlen im September das Ende der Amtszeit Angela Merkels ein, die als Bundeskanzlerin in 16 Regierungsjahren auf vier US-Präsidenten traf. Diese Zäsuren bieten Anlass genug, eine Bilanz der transatlantischen Beziehungen seit 9/11 zu ziehen.
Die politikwissenschaftliche Literatur zum deutschen Föderalismus ist überaus vielfältig. Neben Analysen der institutionellen Arrangements, ihrer Veränderungen sowie der Dynamiken des deutschen Verbundföderalismus, finden sich auch zahlreiche Untersuchungen zu einzelnen Politikfeldern, die sowohl die Interaktionen zwischen Bund und Ländern als auch die Varianz zwischen den Policies der Länder samt ihrer Bestimmungsfaktoren untersuchen. Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahrzehnten eigene Forschungszweige zu Parteien im Bundesstaat und zur Parlamentsforschung auf Länderebene etabliert. Trotz dieser großen Forschungsaktivität sind jedoch einige zentrale Fragen der Politikwissenschaft zum Zusammenspiel zwischen Wählern, Parteien, Parlamenten und Regierungen sowie deren Wirkung auf politischen Outputs und Outcomes weiterhin unbeantwortet. Dies ist, so das Argument dieses Beitrags, insbesondere der fehlenden Zusammenführung einzelner Literaturstränge und der noch unzureichenden empirischen Datenbasis geschuldet. Mittels einer Systematisierung des gegenwärtigen Literaturstands entwirft der Aufsatz ein Forschungsprogramm, das auf eine umfassende Analyse des politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozesses in den deutschen Bundesländern abstellt und Fragen der Responsivität und Rückkopplung systematisch in den Blick nimmt.
Esse aut non esse - Affirmation und Subversion intergeschlechtlicher Existenzen in der Schule
(2024)
Am 10.10.17 beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ein sog. drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister einzuführen. Intersexuellen Menschen sollte damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen und damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Die aktuell geltende Regelung sei mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als dass es neben „weiblich" oder „männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht eintragen zu lassen. Der Gesetzgeber musste nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in der sie eine Bezeichnung für ein drittes Geschlecht aufnimmt – „divers“.
Schulen als bedeutende soziale Einrichtungen sind nun gefordert, will man die Leitperspektiven der Diversität im Bildungsbereich und damit in der Gesellschaft beibehalten. Schulen stellen Arbeitsfeld, Lebenswelt und Lernumfeld für viele Generationen dar und besitzen damit immer eine gesellschaftliche Vorbildfunktion, wobei Diversität zum stets allgegenwärtigen Imperativ geworden ist. Als Avantgarde müssen Schulen deshalb gerade in gesellschaftlichen Fragen voranschreiten und gleichsam Verantwortung für die Entwicklungen und Lösung wichtiger ethischer Fragen übernehmen ohne dabei die Vermittlung traditioneller Werte und Normen als eine ihrer zentralen Funktionen aufzugeben. Diesen anspruchsvollen Spagat zu vollziehen bleibt konstante Herausforderung der Schulentwicklung.
Mit Vielfalt umgehen bedeutet im schulischen Kontext vor allem neben gegenseitiger Anerkennung und Respekt auch, dass das Zusammenleben der Menschen durch die Eröffnung alternativer Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsansätze bereichert wird. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist folglich in besonderer Weise an Schulen gerichtet.
Doch wie kann dieser Weg erfolgreich und nachhaltig eingeschlagen werden?
Bei Betrachtung der zahlreichen Publikationen zum Thema Gender und Schule sowie der wenigen Entwicklungen in den letzten Jahren wird augenscheinlich, dass das deutsche Schulsystem für die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 (1BvR 2019/16) systemisch und strukturell nicht vorbereitet ist.
Daraus lassen sich die Forschungsfragen dieser Promotionsarbeit formulieren:
- Wie verhält sich Schule zum Diskurs des dritten Geschlechts?
- Was sind aus Sicht schulischer Akteure Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Sichtbarmachung des dritten Geschlechts an Schulen?
Es soll in der Arbeit mittels empirischer Untersuchungen eingehend verdeutlicht werden, welche Gelingens- bzw. Misslingensfaktoren bei der Implementierung eines dritten Geschlechts eine Rolle spielen und unter welchen Voraussetzungen überhaupt Schule als Organisation auf die Sichtbarmachung intergeschlechtlicher Kinder und Jugendliche vorbereit ist.
Die vorliegende Masterarbeit widmet sich der Analyse des Umgangs mit digitaler Ungleichheit an beruflichen Schulen und legt den Fokus auf die Rekonstruktion des Selbstverständnisses der Schulen im Hinblick auf die Herstellung von Bildungsteilhabe in digitalen Belangen. Die Zielsetzung besteht darin, ein tiefgreifendes Verständnis für die Praktiken und Herangehensweisen in Verbindung mit der Problematik zu erhalten. Dazu werden die Daten aus den Digitalisierungskonzepten und den narrativen Interviews mit Schulleitern und einem Digitalisierungsbeauftragten mithilfe der dokumentarischen Methode ausgewertet und in Relation gesetzt. Eine breite Studienlage belegt den Zusammenhang zwischen dem erfolgreichen Umgang mit digitalen Medien und der sozialen Herkunft. Die theoretische Konzeption des digital divide macht deutlich, dass digitale Ungleichheit eine komplexe, mehrdimensionale Problematik ist, welche weiter reproduziert und verschärft wird, wenn nicht ausgedehnte Maßnahmen zur Verringerung von herkunftsbezogenen Missverhältnissen im Rahmen von Digitalisierungsprozessen getroffen werden. Insgesamt zeichnen sich deutliche Unterschiede in der Problemwahrnehmung und den entwickelten Konzeptionen ab. Durch die Einbettung der Ergebnisse in die Akteur-Netzwerk-Theorie wird ersichtlich, dass komplexe Aushandlungsprozesse mit beteiligten Akteur*innen notwendig sind, um der digitalen Spaltung auf sämtlichen Ebenen entgegenzuwirken. Dabei gelingt es nicht jeder Schule gleich gut, Ressourcen für die Umsetzung ihrer Programme zu bündeln. Die untersuchten Praktiken zeigen auch, dass die Problemwahrnehmung durch die Schulleitungen prägend für die konkrete Ausgestaltung und Verfolgung der Zielvorgaben aus den Digitalisierungskonzepten ist. Zwar finden sich auf jeder Agenda Maßnahmen, die zur Förderung von digitaler Gleichheit und dem Abbau von Barrieren beitragen, doch die Problembeschreibungen der Interviewpartner zeigen, dass die Zielproblematik nicht in allen Facetten erfasst und der schulische Digitalisierungsprozess nicht ausreichend mit der Idee von Bildungsgerechtigkeit verknüpft werden.
Der Bericht stellt die deskriptive Auswertung der Studie "Jugend in Kaiserslautern 2023" vor. Diese wurde mit dem Jugendparlament Kaiserslautern auf den Weg gebracht und vom Jugendreferat Kaiserslautern unterstützt. Die Umfrage wurde im Rahmen eines Lehrforschungsprojekts im Studiengang Integrative Sozialwissenschaft an der RPTU Kaiserslautern erstellt.
Ziel der Studie war es das Freizeitverhalten der Jugendlichen zu untersuchen, die Zufriedenheit mit den Angeboten der Stadt zu erheben, und Verbesserungsbedarf zu identifizieren. Zudem wurde das Thema Sicherheit aus der Studie "Sicherheit in Kaiserslautern 2021" nocheinmal kurz aufgegriffen.
Zu der Online-Umfrage erhielten alle 16- und 17 jährigen Jugendlichen, die in Kaiserslautern ihren Erstwohnsitz haben, eine Einladung per Post. Es ergibt sich eine Rücklaufquote von ca. 23 Prozent.
Die Untersuchung der Verteilung der Jugendlichen in der Stadt zeigt, dass ein hoher Anteil in der Innenstadt wohnt und die Dichte an Jugendlichen dort und auch in Orten mit Hochhausbebauung besonders hoch ist.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Jugendlichen sehr aktiv sind und Ihre Freizeit mit sehr vielen unterschiedlichen Aktivitäten verbringen. Auch wenn Jugendliche auch häufig Computer spielen, zeigt diese Umfrage, dass sie auch viel Zeit mit Fortbildungen, Sport, der Familie, Diskussionen und Vereinsaktivitäten verbringen. In der Zeitverwendung ergeben sich Unterschiede nach Geschlecht und Migrationshintergrund. Die Zufriedenheit mit den Angeboten der Stadt ist sehr durchmischt und der Median liegt meist bei 3 (von 5), der Mittelwert meist darunter. Unzufrieden sind die Jugendlichen vor allem auch mit den Preisen und den Räumen. Dies zeigt sich auch in den Verbesserungsvorschlägen. Es werden mehr Aufenthaltsmöglichkeiten ohne Konsumzwang gefordert, mehr Sportplätze und auch mehr Sitzmöglichkeiten. Aber auch mehr events. Das Jugendzentrum wird von dieser Altersgruppe nicht breit genutzt. Dabei muss auch beachtet werden, dass es laut diesen Ergebnissen bisher nicht gelingt Jugendliche gut über die Angebote in der Stadt zu informieren.
Jugendliche erteilen der Politik schlechte Noten. Sie fühlen sich weit mehrheitlich nicht von Politiker:innen vertreten und auch nicht gut eingebunden. Sie fühlen sich auch in Medien schlecht dargestellt und von Erwachsenen als Störfaktor behandelt. Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle findet breite Zustimmung bei den Jugendlichen.
Viele Jugendliche haben ein eher schlechtes Sicherheitsgefühl, insbesondere auch Frauen. Das kann an einer recht hohen Viktimisierungsrate im Bereich sexuelle Belästigung und auch Pöbeleien/ Beleidigungen liegen. Bezogen auf die Wohngegend fühlen sich die Jugendlichen in der Innenstadt unsicherer als im Uniwohngebiet/ Lämmchesberg und den Ortsbezirken, was auch den Ergebnissen für die Gesamtbevölkerung entspricht. Die unsicheren Orte, die Jugendliche nennen, sind inetwa dieselben wie die, die von der Gesamtbevölkerung genannt wurden (Dannwolf 2022). Auch bei Jugendlichen stechen die Mall und andere Plätze in der zentralen Innenstadt hervor. Die Altstadt dagegen wird nicht sehr häufig als unsicherer Ort genannt. Auch bei den Jugendlichen wird vor allem die Präsenz von Gruppen als Grund für Unsicherheit genannt.
Gemeinnützige Organisationen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, da diese soziale sowie kulturelle Aufgaben übernehmen und eine nicht unwesentliche Rolle bei der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft spielen.
In Deutschland gibt es mehr als 615.000 Non-Profit-Organisationen (NPO), darunter bildet die Rechtsform der eingetragenen Vereine mit 580 000 (94%) den größten Teil des Dritten Sektors, dicht gefolgt von gemeinnützigen GmbHs mit rund 10.000 Organisationen. Somit ist jeder zweite Einwohner Deutschlands Mitglied in mindestens einem der mehr als 580.000 Vereine.
Auch wenn dies zunächst eine positive Tendenz von einer vitalen Zivilgesellschaft aufweist, befinden sich Vereine in einem strukturellen Wandel, denn die Konkurrenz wächst in Bezug auf die Ressourcensicherung, sowohl im Bereich der Finanzierung aufgrund von stagnierenden öffentlichen Mitteln und einem fehlenden Finanzierungsmix als auch in Hinblick auf die Gewinnung freiwillig Engagierter. Zudem sind die Überalterung und das nachlassende Gemeinschaftsgefühl der Gesellschaft ein weiteres Problem im dritten Sektor. Soziale Milieus haben sich im Laufe der Zeit verändert, im Gegensatz zu früher sind sie nicht mehr eindeutig definierbar, damit wird es beschwerlicher explizite Zielgruppen anzusprechen. Dies ist einer der Gründe, warum klassischen Mitgliederorganisationen, die Stammkunden verloren gehen.
Eine sich derart verändernde Zivilgesellschaft hat zunehmende Anforderungen an das Leistungsspektrum der Vereinslandschaft. Vor allem für kleine, ehrenamtlich getragene Vereine wird es schwierig, sich mit derartigen Problemlagen auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund legt die vorliegende Masterthesis den Fokus auf diese kleinen Vereinssparten, um zu untersuchen, ob ein Vereinssterben in Westdeutschland ein Mythos ist oder zur Realität wird.
Um zu einem Ergebnis zu gelangen, wird in den nächsten Kapiteln zunächst das Vereinsmodell in Deutschland näher betrachtet. Danach werden die hauptsächlichen Herausforderungen untersucht, mit denen die heutige Vereinslandschaft zu kämpfen hat, um dann der Frage nach zugehen, ob die Rechtsform des Vereins ein Auslaufmodell ist. Zum Schluss wird anhand eines praktischen Beispiels ein Changemanagementprozess durchlaufen. Dieser soll beweisen, dass die Professionalisierung des Vereinswesen, zumindest in Teilbereichen, wie beispielsweise bei der Kommunikation, ein Lösungsansatz sein kann, damit auch kleine, ehrenamtlich getragene Vereine weiterhin bestehen können.