Kaiserslautern - Fachbereich ARUBI
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Die Raumplanung als das Instrument der Gestaltung und Steuerung der Raumentwicklung sieht sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen in Richtung einer zunehmenden Ökonomisierung gesellschaftlicher Bereiche, einer verstärkten Individualisierung der Gesellschaft, der anhaltenden Ausdifferenzierung der Lebensstile und einer stetig zunehmende Skepsis bzw. Ablehnung staatlicher Vorgaben, einem zunehmenden Rechtfertigungsdruck gegenüber. Die Flächennutzungsplanung als örtliche Gesamtplanung steht mit ihrer Stellung zwischen zunehmend „schlankeren“ Regionalplänen und zunehmend Vorhaben- und projektorientierten Bebauungsplänen dabei in einem besonderen Spannungsfeld. Einerseits wird die Bedeutung einer zeitgemäßen städtebaulichen Gesamtplanung als Steuerungsinstrument für die Entwicklung der Gemeinde angesichts dieser Trends immer wichtiger und die Flächennutzungsplanung als Instrument in seiner Funktion vom Gesetzgeber mit den letzten zwei Baurechtsnovellen gestärkt. Andererseits kommt gerade der Flächennutzungsplanung in der Praxis nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene strategische Bedeutung zu. Dabei fehlt es bisher an einer systematischen Erhebung der Steuerungswirkung der Flächennutzungsplanung und damit auch ihrer Leistungsfähigkeit als Steuerungsinstrument. Mit dem EAG Bau 2004 wurde eine „Überprüfungsregelung“ eingeführt, die vorsieht, dass Flächennutzungspläne spätestens alle 15 Jahre nach ihrer Aufstellung überprüft und wenn nötig an neue städtebauliche Entwicklungen angepasst werden. Diese Regelung zusammen mit der Pflicht zur Durchführung eines Monitoring im Rahmen der Umweltprüfung sollte den Gemeinden die Anregung gegeben, sich regelmäßig Rechenschaft darüber abzulegen, was aus der bisherigen Flächennutzungsplanung geworden ist, welche Planungen zwischenzeitlich realisiert wurden und wie sie sich auf die städtebauliche Gesamtordnung ausgewirkt haben. Die in dieser Arbeit entwickelten konzeptionellen und methodischen Vorschläge für eine umfassende Evaluation der Flächennutzungsplanung mit den Bausteinen „Evaluation der Formerfordernisse“, „Evaluation der Inhalte des FNPs“ und „Evaluation der Effizienz des Planverfahrens“ bedürfen weiterer praktischer Erprobungen, bevor weitergehende Folgerungen für Lernprozesse und Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Steuerungswirkung der Flächennutzungsplanung und der Effizienz des Planverfahrens zur Aufstellung eines FNPs gezogen werden können. Deutlich wurde anhand des ersten Praxistests aber bereits, dass mit der entwickelten Evaluationsmethode auf der einen Seite der gesetzlichen Forderung nach einer Überprüfung der Flächennutzungsplanung nachgekommen werden kann und auf der anderen Seite nützliche Bausteine für das Monitoring und die planerische Berücksichtigung der Ergebnisse des Monitoring liefern kann. Zudem ergab der Praxistest erste Hinweise auf neuralgische Punkte in den Bereichen Steuerungswirkung der Darstellungen, der Beteiligungsphasen sowie der Effizienz des Planverfahrens, auf deren Basis Verbesserungsvorschläge formuliert werden konnten.
Die Arbeit stellt die wissenschaftliche Aufbereitung von 6 Jahren Beratungsarbeit im Rahmen des von der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) durchgeführten Projektes „Landmanagement Georgien“ zum Aufbau eines marktwirtschaftlichen Städtebau- und Raumordnungssystems in Georgien dar. Dabei geht es um die grundsätzliche Durchdringung eines komplexen Themenfeldes und den grundlegenden Aufbau einer bislang von westlicher Seite fehlenden Wissenschaftsbasis. In Georgien begannen die Privatisierungen im Jahr 1992: Wohnungen wurden verschenkt, Betriebe (bislang rund 20 Tausend) und sonstige Grundstücke werden verkauft bzw. versteigert. 1994 begann modellhaft für die Hauptstadt Tbilisi die Erstellung von Grundbuch/Kataster, d.h. der Aufbau eines öffentlichen Eigentumssicherungssystems für privaten Grundbesitz. Daher gilt es insbesondere für die bauliche und sonstige Nutzung von privaten Grundstücken verbindliche Spielregeln zu finden. Die Ausführungen konzentrieren sich vom Zielansatz folglich auf das in Georgien unbedingt erforderliche Spektrum von rechtsverbindlichen Mindestvereinbarungen in Form von Gesetzen, Verfahren sowie weichen und harten Instrumenten zur Steuerung der baulichen und gestaltungsrelevanten Bodennutzung im Sinne eines geordneten Städtebaus. Innerhalb dieser Schwerpunktsetzung, d.h. der Auseinandersetzung mit vorhandenen und zu schaffenden städtebaulichen (Rechts)Grundlagen, werden die Schnittstellen und Wechselwirkungen zur Raumordnung sowie zu politischen und administrativen Strukturen aufgezeigt, aber nicht vertieft. Eine Betrachtung des sowjetischen Planungssystems, bei dem es letztendlich auf allen Ebenen nur um die Verwirklichung staatlicher Großprojekte zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Bilanz ging, sollen einerseits das schwierige psychische und physiognomische Erbe im Städtebau offen legen und andererseits die Dimension notwendiger Veränderungen bei den Transformationsprozessen verdeutlichen. Anhand einer zielorientierten Beschäftigung mit örtlichen Planungssystemen/-instrumenten in den Ländern Deutschland, Frankreich, Schweiz und Tschechien wird der Frage nachgegangen, welche zentralen Regelungen in der Marktwirtschaft für einen geordneten Städtebau unerlässlich sind. Damit werden generelle Maßstäbe und Leitlinien definiert, die bei der Transformation auf das georgische System kritisch hinterfragt und angepasst werden. Der räumliche Schwerpunkt bildet die Hauptstadt Tbilisi als dominantes Zentrum baulicher Aktivitäten. Darüber hinaus werden die Städte Kutaisi, Gori und Signaghi, jeweils stellvertretend für bestimmte Siedlungstypen/-größen betrachtet. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Städtebau in Georgien am Scheideweg befindet. Gesetze sind trotz formaler und inhaltlicher Schwächen vorhanden und leistungsfähig. Jetzt geht es um die Anwendung, eine bedarfsorientierte Instrumentalisierung und vor allem die Beachtung. Eine weitere, enorm wichtige Aufgabe stellt in diesem Zusammenhang die Festigung von Strukturen bei der Wahrnehmung von Planungsabläufen dar. Denn im Sozialismus gab es nur eindimensionale Entscheidungsstrukturen. Heute bestehen vielschichtige Strukturen und Möglichkeiten bei der Abwicklung von Planungsaufgaben. Aber trotz des vielfältigen Handlungsbedarfs konnte im Vergleich zu den benachbarten Kaukasusrepubliken Armenien und Aserbaidschan in Georgien viel erreicht werden. Die Arbeit kann dazu beitragen, die städtebaulichen Prozesse in Georgien scharfkantiger und zielgenauer zu führen. Anderen postsowjetischen Ländern kann sie als Leitfaden bei der Transformation der räumlichen Planungssysteme dienen. Darin liegt ein bedeutender Mehrwert.