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Das Controlling hat seinen Platz in der Betriebswirtschaftslehre und damit als akademische Disziplin noch nicht gefunden, ja es ist nicht einmal allgemein geklärt, ob Controlling überhaupt eine wissenschaftliche Disziplin ist. Denn für die Anerkennung als wissenschaftliche Teildisziplin müsste es mit Kant gelingen, „das Unterscheidende, was sie mit keiner andern gemein hat, und was ihr also eigenthümlich ist“ genau zu bestimmen. Der Versuch einer derartigen „Bestimmung“ ist charakteristisch für die wissenschaftliche Beschäftigung mit „Controlling“ im deutschen Sprachraum.
Nach einem systematisierenden Überblick über bisherige Konzeptionalisierungsversuche und deren kritischer Würdigung wird aus der Erfolglosigkeit dieser Bemühungen in den letzten 50 Jahren der Schluss gezogen, dass der Versuch, „Controlling“ in Relation zur „klassischen“ Betriebswirtschaftslehre zu konzeptionalisieren, gescheitert ist. Will man nun den Versuch einer wissenschaftlichen Konzeptionalisierung nicht gänzlich aufgeben, so ist es möglicherweise sinnvoll, auf einen alternativen Referenzrahmen zurückzugreifen. Ein solcher Referenzrahmen stellt das Konzept der Privatwirtschaftslehre (PWL) dar. Dieses wird im Weiteren genutzt, um eine andere Fundierung des Controllings zu schaffen, um wiederum auf dieser Basis einen Controllingansatz zu formulieren, der die zuvor kritisierten Schwächen überwindet.
Während des Forschungsprozesses zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen und auch gerechtfertigt werden. Dies gilt nicht nur für konzeptionelle Arbeiten, sondern insbesondere auch für empirisch ausgerichtete Arbeiten. In diesem Zusammenhang leistet der vorliegende Leitfaden einen Beitrag zur konzeptionellen sowie anwendungsbezogenen empirischen Grundlagenforschung im Controlling unter besonderer Berücksichtigung der Vorgehensweise am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling. Das zentrale
Ziel des Leitfadens liegt dabei in dem Aufzeigen eines Überblicks über die Grundlagen der empirischen Forschung im Controlling. Hierzu wird in einem ersten Schritt die wissenschaftstheoretische Relevanz der fundierten empirischen Forschung im Kontext realwissenschaftlicher Untersuchungen aufgezeigt und diese mit dem Forschungskonzept des Lehrstuhls verknüpft. Hieran anschließend werden einige empirische Forschungsdesigns vorgestellt, wobei insbesondere die Methodik der Vignetten-studie näher erörtert wird. Abschließend befasst sich der folgende Beitrag mit der konzeptionell fundierten Durchführung einer empirischen Studie anhand des 6-Phasen-Modells nach Reiß und Sarris (2012).
Betrachtet man sowohl die klassische betriebs-wirtschaftliche Literatur als auch die Literatur der Controlling-Forschung, so ist ersichtlich, dass jeweils eine Anspruchskongruenz der Eigenkapitalgeber unterstellt wird, welche zu einem einheitlichen Diskontsatz führt, wie dies insbesondere auch im Shareholder Value-Ansatz deutlich wird. Grundlage dieses Postulates ist die neoklassische Theorie, welche unter restriktiven Prämissen die Einmütigkeit der Shareholder hinsichtlich des Formalziels „Shareholder Value“-Maximierung modelltheoretisch abzuleiten vermag. Hierbei werden jedoch ein vollkommener Kapitalmarkt sowie eine Entscheidungssituation unter Sicherheit vorausgesetzt. Beide Prämissen sind auf realen Märkten nicht gegeben. Trotz dieser fehlenden modelltheoretisch strengen Einmütigkeit können jedoch Unternehmen, wie auch empirisch zu sehen ist, offensichtlich durchaus (in gewissen Grenzen) divergierende Shareholderansprüche inkorporieren, welches mit den traditionellen Modellen nicht plausibel abzubilden ist.
Die Frage, wie dies dennoch konzeptionell begründet werden könnte, konstituiert die Ausgangsgrundlage dieses Forschungsbeitrags. Hierbei werden zuerst die standardökonomischen Ansätze zur Klärung der Einmütigkeitsfrage kritisch reflektiert, bevor mit dem Konzept der bounded rationality nach Simon und Gigerenzer eine verhaltenswissenschaftliche Gegenposition eingenommen wird. Diese kann, wie gezeigt wird, als konzeptionelle Grundlage dienen, um die empirisch evidente, hinreichende Einmütigkeit unter den Eigenkapitalgebern eines Unternehmens zu erklären. Hierbei stellt sich jedoch für das Management die zentrale Frage, wie hoch die erwarteten Renditeansprüche der Shareholder legitimer Weise ausfallen dürfen. Diese Frage gewinnt an zusätzlicher Relevanz, wenn man davon ausgeht, dass die Eigenkapitalrenditen im Bezug zum zusätzlichen Risiko, welches die Eigenkapitalgeber tragen, überproportional hoch ausfallen. Das Controlling kann in diesem Kontext einen bedeutenden Beitrag zur Führungsunterstützung des Managements – und damit zu einem dauerhaften Erfolg des Unternehmens – leisten.
In der Betriebswirtschaftslehre bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf Unternehmensziele und deren Verhältnis zu Stakeholderzielen. Der vorliegende Beitrag untersucht das Verhältnis von Unternehmenszielen und Stakeholderzielen, wobei die zentrale Zielsetzung des Beitrags darin besteht, die Stakeholderziele zu spezifizieren, da bislang existierende Kataloge mit Stakeholderzielen wenig detailliert sind. Dabei werden die unterschiedlichen Stakeholderziele anhand ihrer drei Zieldimensionen untersucht sowie in Formal- und Sachziele unterteilt. Des Weiteren wird deutlich, dass zwischen Unternehmenszielen und Stakeholderzielen durch die differierenden Ziele der unterschiedlichen Stakeholdergruppen ständige Konflikte herrschen, wodurch es grundsätzlich innerhalb unter-nehmerischer Zielsysteme nur zu einer Quasilösung der Konflikte kommen kann.