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Der gewerkschaftliche Bildungsträger ver.di Bildung + Beratung (im Folgenden: ver.di b+b) ist auf die Qualifizierung von gesetzlichen Interessenvertretungen spezialisiert und eng mit der Gewerkschaft ver.di verbunden. Die größte Zielgruppe sind Mitglieder von Betriebsratsgremien. Die Bildungsarbeit von ver.di b+b wird durch die rechtlichen Rahmenbedingungen, einen gewerkschaftspolitischen Anspruch und einen pädagogischen Auftrag beeinflusst: Betriebsratsmitglieder haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen Freistellungsanspruch für den Besuch von Schulungen. Damit sie teilnehmen können, müssen die Schulungen verschiedene rechtliche Vorgaben erfüllen. Gewerkschaftliche Bildung versteht sich als politische Bildung, was ebenfalls Einfluss auf die inhaltliche, pädagogische und organisatorische Gestaltung hat. Im Leitbild von ver.di b+b wird der pädagogische Anspruch des Bildungsträgers deutlich: Die Schulungen sollen handlungs- und teilnehmerorientiert sein und die Teilnehmenden persönlich, fachlich, sozial und politisch stärken. Diese drei Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn es um die Frage nach den geeigneten Lernformen für Betriebsratsschulungen geht. Bis jetzt bietet ver.di b+b seine Seminare ausschließlich in Form von Präsenzveranstaltungen an. E-Learning-Angebote gibt es nicht. Das steht im Widerspruch zu der allgemeinen gesellschaftlichen Bedeutung des Internets.
Anhand einer empirischen Untersuchung gibt die Arbeit eine Einschätzung zu dem Bedarf von E-Learning-Angeboten im Bereich der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit mit Betriebsräten aus Sicht der Teilnehmenden von ver.di b+b.
Die langfristige Integration der rund 1,2 Millionen Asylsuchenden, die laut BAMF 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, stellt große Herausforderungen an die aufnehmende deutsche Gesellschaft. Während sich staatliche Organe gerade in der Ankunftsphase überfordert zeigten, hat die Zivilgesellschaft mit großem Engagement die Aufnahme der Geflüchteten ermöglicht und führt dies in zahllosen Integrationsprojekten fort. Dabei leistet sie einen großen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, über den bisher noch wenig debattiert wurde – nämlich zur sozialen Nachhaltigkeit.
Dafür werden zunächst die wesentlichen Problemstellungen der Flüchtlingsintegration und der Stellenwert des zivilgesellschaftlichen Engagements dargestellt (1). Darauf folgt eine theoretische Begründung von Integration im Kontext sozial nachhaltiger Entwicklung (2). Kapitel (3) zeigt auf, wie speziell neue Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements, die Aspekte sozialer Nachhaltigkeit beinhalten, zur Integration von Geflüchteten beitragen können. Abschließend werden konkrete ehrenamtliche Einsatzfelder für Geflüchtete in den Blick genommen, ausführlicher das Nürnberger Befragungsprojekt „Nicht mit leeren Händen“(4). Das abschließende Kapitel versucht zu systematisieren, inwiefern ehrenamtliche Projekte zu nachhaltiger Integration beitragen und welche Rolle der kommunalen Politik dabei zukommt (5). Ein Ausblick (6) zeigt Perspektiven für eine nachhaltige Integration auf.
Ein Flüchtlingscamp als Raum konstituierter Sichtbarkeit: Shatila. 1949 für Vertriebene der nördlichen Palästinensergebiete erbaut, in den südlichen Vororten der libanesischen Hauptstadt Beirut angesiedelt, Ort eines Genozids in den 80er Jahren und, in der Syrienkrise, Symbol von nationalem und internationalem gesellschaftlich-politischen Versagens, visualisiert es den tatsächlichen, aber auch mentalen Kampf der Bewohner mit der oktroyierten und begrenzten Sphäre. Die territoriale, politische und gesellschaftliche Limitierung der (mittlerweile nicht nur) palästinensischen Bevölkerung in Beirut führen zur Grundidee einer kritischen Raumforschung: Der Mikrokosmos des Camps wird als fragiler aber beständiger Ausnahmezustand wahrgenommen und dient als Untersuchungsgegenstand, um gesellschaftliche und kulturelle Prozesse in diskursive Raumbeziehungen zu setzen. Die Grundlage der Untersuchung bildet die von Foucault stark beeinflusste ‚Neue Kulturgeographie‘ und deren zweite Phase der Hinwendung zur Sichtbarkeit und Re-Materialisierung. Es wird dann ein Verbleichen von Strukturen und kartesischen Rastern zugelassen, um den geographischen Raum in unterschiedliche Systeme zu übersetzten, die sich differenzierten wissenschaftlichen Ansätzen bedienen, um so schlussendlich individuelle und kollektive Rückschlüsse über die Bedeutung von Raum in einer anthropogenen Katastrophe zu generieren.
Abstract
Die Arbeit zur Rolle von Empathie und Objektivität bei der Qualitätsentwicklung in Schule und Unterricht skizziert verschiedene Aspekte des Bildungssystems und betrachtet die Analyseergebnisse eines Onlinefragebogens, um die Frage nach dem Einfluss von Empathie und Objektivität auf die Qualitätsentwicklung in Schule und Unterricht zu klären. Es wird der schulinterne Qualitätsprozess detailliert beschrieben und das System des unterrichtsbezogenen Qualitätsmanagements (UQM nach H. G. Rolff) als zentrales Merkmal für Schulentwicklung identifiziert.
Das Ziel aller Qualitätsentwicklung im Bildungssektor ist die „gute Schule“, die sich den veränderten gesellschaftlichen Herausforderungen stellt und ihre Schüler angemessen auf die Zukunft vorbereitet. Für die Befragten im Forschungsteil ist die Qualitätsentwicklung im Bildungssektor „ein Papiertiger“, „eine Verschwendung von Ressourcen und müsste eher Qualitätshemmung heißen“. Daher wünschen sie sich weniger „Schulinspektionen, didaktische Jahresplanungen, Prozessentwicklungen...“, dafür jedoch „mehr Zeit und Raum für kollegialen Austausch und Beziehungspflege“.
Da Chancengerechtigkeit herrschen soll, damit alle Beteiligten in einer sich beschleunigt wandelnden Gegenwart und der dadurch unsicheren Zukunft ein gelingendes und glückliches Leben führen können und Zufriedenheit erreichen, müsste immer Objektivität und Neutralität gegeben sein, denn die Probanden vermuten hinter Subjektivität Beliebigkeit und ungerechte Emotionalität.
In der Arbeit wird festgestellt, dass die Emotionen, insbesondere die Empathie eine entscheidende Rolle bei dem Erleben und Erdulden von schulischen und gesellschaftlichen Zwängen haben, und so auf die Qualität im Bildungssektor einwirken.
Empathie kann positive wie negative Auswirkungen haben, je nachdem, welches Ziel verfolgt wird. Dabei ist Empathie oft negativ konnotiert und wird direkt mit einer unreflektierten Subjektivität in Verbindung gebracht. Objektivität wird von vielen als Maßstab für Gerechtigkeit gesehen, gilt aber oft nur als Abwesenheit von Emotionalität und Beliebigkeit.
Die sozialen Neurowissenschaften und die Neurobiologie liefern die Beweise, dass Gefühle biologisch angelegt sind und in der ontologischen Entwicklung eindeutig dem Verstand und seiner Entwicklung vorausgehen. Deshalb ist eine Nachrangigkeit der Emotionen objektiv gesehen nicht gegeben.
So löst sich auch der Körper-Geist-Dualismus auf, der die fachlich-inhaltlichen Kompetenzen als den sozial-emotionalen Fähigkeiten vorrangig sieht.
Im Rahmen der Tätigkeit eines selbständigen Unternehmensberaters ergeben sich in der Zusammenarbeit mit seinen Kunden eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen. Die vorliegende Arbeit betrachtet dabei insbesondere solche Fragen, die im Bereich des Vertragswesens entstehen. Die Erbringung solcher Leistungen im Vertragswesen durch den Unternehmensberater unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Die vorliegende Arbeit soll dem Unternehmensberater als praxisnahe Hilfestellung bei der Entscheidung unterstützen, welche Tätigkeiten im Vertragswesen er übernehmen darf, und wo er die Grenzen zur unerlaubten Rechtsberatung überschreitet. Es wird zunächst das Rechtdienstleistungsgesetz mit seinen Voraussetzungen vorgestellt und erläutert, um die Grundlage für das Verständnis der Normen zu schaffen. Anschließend wird mit einem beispielhaften Katalog für typische Leistungen im Vertragswesen eine Orientierungshilfe für den Unternehmensberater gegeben. Für den Katalog werden das Rechtsdienstleistungsgesetz und seine bisher in Urteilen und Kommentaren erfolgte Auslegung als Basis herangezogen, zum Teil ergänzt um Entscheidungen zum vorhergehenden Rechtsberatungsgesetz. Ergänzt wird dies um Ausführungen zur Haftung des Unternehmensberaters für seine Rechtsdienstleistungen und zu einer diesbezüglich möglichen Versicherung. Abschließend wird ein kurzer Einblick in die Regelungen anderer europäischer Länder gegeben.
Während generelle
Charakterisierungen medienpädagogischer Kompetenz vorliegen und spezielle Konzepte auf die klassischen Bildungsbereiche abzielen, existieren für Trainer der
betrieblichen Weiterbildung keine Daten zum aktuellen Status ihrer gegenwärtig vorhandenen medienpädagogischen Kompetenzen. Zudem herrscht Unklarheit darüber, welche medienpädagogischen Kompetenzen im Kontext der betrieblichen Weiterbildung benötigt werden und wie diese beschrieben sind. Auf Basis
dieser Ausgangsituation fehlt speziell Führungskräften betrieblicher Weiterbildungsbereiche ein essentielles Fundament, Trainer im Rahmen der Personalentwicklung
gezielt mit Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen und entsprechend sicherzustellen, dass die Trainerarbeit im Sinne des Unternehmensziels den höchstmöglichen
Professionalisierungsgrad erreicht. Diese Masterarbeit möchte mit der Entwicklung
eines medienpädagogischen Kompetenzmodells eigens für die Gruppe der betrieblichen Trainer einen Baustein zur Fundamentlegung liefern und folgende Kernfrage
beantworten: Welche medienpädagogischen Kompetenzen sollten in der betrieblichen
Weiterbildung tätige Trainer aufweisen, um den aktuellen und zukünftigen
Anforderungen ihres Tätigkeitsbereichs bestmöglich zu entsprechen?
Die Finanzierung der Krankenhäuser stellt eine vielschichtige, komplexe Rechtsmaterie dar, die seit Beginn der Dualen Finanzierung mit Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) im Jahre 1972 mehreren Strukturreformen unterzogen wurde, mit der Zielsetzung einer wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung.
Die ersten strukturierten Umweltschutzbemühungen in deutschen Krankenhäusern hatten ihren Ursprung in den achtziger Jahren und ihre Hochzeit bis Ende der neunziger Jahre, vorwiegend geprägt durch die besonderen Anforderungen an die Abfallentsorgung in den Kliniken. Danach traten die Strukturreformbemühungen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen massiv in den Vordergrund. Umweltschutz im Krankenhaus findet aktuell insbesondere wieder Beachtung in der Problematik pharmakologischer Substanzen bei der Verabreichung von Medikamenten und Diagnostika, deren Wirkstoffe bereits heute zunehmend Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung verursachen. Auch die kontinuierlich steigenden Energiekosten motivieren Krankenhäuser als Großverbraucher zur Einführung innovativer Energieversorgungskonzepte.
In diesem Zusammenhang stellt sich unweigerlich die Frage nach der Investitionskostenfinanzierung solcher Umweltschutzprojekte. Soweit diese Mittel nicht über die gesetzlich definierte Krankenhausfinanzierung erfolgt, kommt insbesondere die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel in Frage. Hierbei sind generell auch die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen des Beihilferechts zu beachten.
Zielsetzung dieser Arbeit ist insbesondere die Beantwortung der Frage, inwieweit die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel für Umweltschutzmaßnahmen im Krankenhaus den beihilferechtlichen Tatbestand erfüllt und ob diese als Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse eingestuft werden können.
Eines der tragenden Elemente der Europäischen Union ist zweifelsohne die Erwartung, dass sich durch einen ausgeprägten und gut funktionierenden europäischen Binnenmarkt ökonomische Vorteile für alle Beteiligten ergeben. Ein grundsätzliches Paradigma ist in diesem Zusammenhang die Annahme, dass einheitliches Recht bei der Erreichung von vorhergenanntem Ziel helfen kann.
Die sogenannte „UGP-Richtlinie“Richtlinie zielt auf eine umfassendere Rechtsvereinheitlichung der Regulierung von unlauteren Geschäftspraktiken ab. Neben dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu stimulieren, formuliert die Richtlinie als weiteres Ziel ein hohes Verbraucherschutzniveau. Dabei bezieht sich die Regulierungsvorgabe der Richtlinie ausschließlich auf Rechtsfälle für das Verhältnis Unternehmen-Verbraucher.
Der Mitgliedsstaat ist zur Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Kommission verpflichtet. Um insbesondere einen hohen Grad an Rechtsvereinheitlichung erreichen zu können, wurde die UGP-Richtlinie seitens der Kommission als vollharmonisierend ausgeführt. Dies bedeutet, dass der mitgliedsstaatliche Gesetzgeber die Richtlinieninhalte in sein nationales Rechtssystem dergestalt umsetzen muss, dass sich weder eine schwächere noch eine strengere Regulierung ergibt, als in der Richtlinie vorgesehen. Während die Kodifizierung von Richtlinien ins nationale Recht schon allgemein meist nicht trivial ist, verschärft sich die Herausforderung bei der besonderen Form der vollharmonisierenden Richtlinien. Insbesondere wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit versagt, durch ein Abweichen „nach oben“ eine verbesserte Einpassung in sein Rechtssystem vornehmen zu können. Es verbleibt dem Gesetzgeber daher sehr wenig oder sogar gar kein maßgeblicher Spielraum.
Im Rahmen dieser Arbeit werden die konkreten zentralen Schwierigkeiten und Fragestellungen, welche sich im Rahmen der UGP-Richtlinie und ihrer Umsetzung ergaben, betrachtet und bewertet. Dazu zählen unter anderem die Tatsache, dass eine Einfügung des auf den Verbraucherschutz ausgerichteten Regulierungskonzeptes der UGP-Richtlinie in das „Integrierte Modell“4 des deutschen Lauterkeitsrechts stattfinden musste. Ferner fußt die UGP-Richtlinie auf einer Generalklausel, deren Konkretisierung im Lichte der Richtlinien-konformität weitere Fragen aufwirft. Nicht zuletzt muss auch die Frage gestellt werden, wie es um das resultierende Verbraucherschutzniveau bestellt ist. Während in Ländern wie Deutschland bereits ein vergleichsweise hohes Verbraucherschutzniveau im Lauterkeitsrecht erreicht worden war, führt die „Deckelung“ durch die Vollharmonisierungspflicht hier möglicherweise zu einem Rückschritt; auch diese Fragestellung ist Bestandteil der Diskussion.
Vor der konkreten, am Referenzobjekt der UGP-Richtlinie geführten Diskussion, wird zunächst noch eine allgemeine Betrachtung der Harmonisierungsbestrebungen im Privatrecht vorgenommen. Dabei wird auch die „mildere“ Form der mindestharmonisierenden Richtlinien diskutiert. Einleitend wird noch eine hierauf gerichtete kurze Einführung in den europarechtlichen Kontext gegeben.
Mit der Arbeit wurde versucht einen Gestaltungsansatz für emergente Personalentwicklung zu erarbeiten, um Verhaltensänderungen sowie den Aufbau von Handlungskompetenz in Unternehmen schnell und hochwertig sicherzustellen. Ziel hierfür war es, auf Basis der Überlegungen zum emergenten Wandel die Determinanten für schnelle und gleichzeitig nachhaltige PE in weiteren themenverbundenen Theorien festzustellen, um sie anschließend konzeptionell aufzubereiten.
Um sich diesem Ziel anzunähern, verschaffte sich der Verfasser zunächst einen Überblick über das Themenfeld. So konnte festgestellt werden, in welchem Wirkungsgefüge sich Personalentwicklung und emergenter Wandel befinden. Es wurde schnell deutlich, dass Personalentwicklung eng mit dem organisationalen Wandel innerhalb eines komplexen Systems verbunden ist. Auf Basis der Anforderungen durch die sogenannte VUCA Arbeitswelt wurden relevante Begriffe hergeleitet und definiert. Anschließend wurden Kriterien entwickelt, die die Analyse weiterer Literatur auf der Suche nach Determinanten erleichtern. Mithilfe der theoretischen Aufarbeitung zum Themengebiet war es möglich Analyseobjekte zu definieren, die im direkten Zusammenhang mit den Herausforderungen der VUCA-Arbeitswelt stehen und die potenziell auch für emergente PE wichtig erscheinen.
Mittels einer explorativen Literaturanalyse wurden in den Themenbereichen Innovationsmanagement, Improvisation und agiles Lernen, Aspekte für die Gestaltung emergenter Personalentwicklung extrahiert und zusammengetragen. Der so entstandene Pool wurde in einer tabellarischen Gegenüberstellung weiter strukturiert und auf Kernaussagen reduziert, um schließlich einen Gestaltungsansatz ableiten zu können. Die wissenschaftliche Suchbewegung dieser Arbeit stützte sich inhaltlich auf die Bewältigung von Komplexität mittels agiler Handlungsweisen. Der Auftrag emergenter PE sollte hierbei sein, die Wirkung emergenten Wandels aus dem Umfeld einer Organisation abzumildern, indem durch die Ermöglichung emergenter Entwicklungsprozesse die Flexibilitätspotenziale ihrer Zielgruppen gefördert werden.
Durch New Public Management (NPM) und Governance Elemente sind eine Vielzahl von Veränderungsprozessen im Hochschulbereich angestoßen worden. Der Forschungs- und Bildungssektor wird mehr denn je auf Effektivität und Effizienz hin betrachtet. Hochschulleitungen stellen sich dem steigenden Wettbewerb, um die besten Studierenden und um die Zuteilung von Fördermitteln. Durch die Aufstellung von Leitbildern werden hochschuleigene Werte sichtbar und strategische Zielrichtungen formuliert. Es stellt sich die Frage, wie die formulierten Visionen und Missionen in den abgeleiteten Soll-Bildern auch in den Alltagsroutinen realisiert werden können. Dabei werden zunehmend auch veränderte Erwartungen an Führungskräfte und Organisationskultur formuliert. Ausgehend von der Forschungshypothese: Beratung, Coaching und Mentoring sind geeignete Kommunikationsinstrumente für Führungskräfte und Mitarbeitende, wenn Veränderungsprozesse im Hochschulbereich zu gestalten sind, werden Möglichkeiten und Grenzen dieser Instrumente aufgezeigt und ein Projektkonzept entwickelt, wie Leitbildthemen in den Hochschulalltag integriert werden können.
Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Problematik und den Stellenwert politischer
Bildung herauszuarbeiten. Kernfragen dieser Arbeit sind:
- Sind Volkshochschulen noch in der Lage – vor dem Hintergrund einer sich stärker
ausprägenden medialen Demokratie – Menschen abseits von „big data“ zu
erreichen?
- Welchen Einfluss haben die zunehmende Finanzschwäche der Kommunen und
der sich daraus ergebende „Sparzwang“ auf Angebote zur politischen Bildung?
- Gibt es einen Rückgang an Angeboten zur politischen Bildung bzw. kann davon
zu Recht gesprochen werden?
- Insofern ein negativer Trend erkennbar, wie kann dem entgegengewirkt werden?
In dieser Arbeit wird ein besonderes Augenmerk auf das Land Nordrhein-Westfalen gelegt.
Die Beziehungen zwischen Kulturbetrieben und Wirtschaftsunternehmen wird in der Forschung bis jetzt von den Perspektiven der Corporate Social Responsibility (CSR) und des Sponsorings aus wirtschaftszentriert theoretisiert.
Im regionalen Kontext (Oberfranken/Bayern), konzentriert auf Theaterbetriebe und die mit ihnen verbundenen Wirtschaftsunternehmen ergänzt die Forschungsarbeit die Erkenntnisse in diesem Bereich qualitativ-empirisch.
Dazu stützt sie sich auf Leitfadeninterviews mit für das Thema repräsentativen Vertretern der jeweiligen Seite. Diese wurden mithilfe der Qualitativen Experteninterviews-Methode von Robert Kaiser ausgewertet.
Es stellt sich heraus, dass die Vorteile für Wirtschaftsunternehmen in der internen Kommunikation (z.B. Mitarbeiterbindung) gleichberechtigt zu denjenigen in der externen Kommunikation (z.B. Imagegewinn) treten. Für die Theater steht die erhöhte Glaubwürdigkeit öffentlicher Unterstützer dank der Kooperation mit den Unternehmen über deren direkten finanziellen Zuwendungen.
Es ist von Interesse für kooperierende Theaterbetriebe und Wirtschaftsunternehmen, eine partnerschaftszentrierte Perspektive einzunehmen. Die Theater könnten aufgrund dieser Einstellung von der Expertise ihrer Partnerunternehmen profitieren, um eigene Organisationsprozesse zu optimieren.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Interkulturellen Kompetenz als pädagogische Schlüsselqualifikation in der Erwachsenenbildung. Es werden verschiedene Modelle zur Interkulturellen Kompetenz dargestellt. Der Erwerb Interkultureller Kompetenz wird erläutert und in den erwachsenenpädagogischen Zusammenhang eingeordnet. Es wird der Forschungsfrage nachgegangen, inwieweit die konstruktivistische
Erwachsenenbildung und der Emotionale Konstruktivismus den Erwerb Interkultureller Kompetenz von Lehrenden der Erwachsenenbildung unterstützen können. Fünf leitfadengestützte Interviews ergänzen die als Literaturarbeit konzipierte Masterarbeit.
Kapitel eins fokussiert auf die Forschungsfragen und Bezugstheorien der vorliegenden Arbeit. In Kapitel zwei geht es um die Darstellung des Anerkennungsbegriffs, Überlegungen zur Entwicklung von Anerkennungsverhältnissen und die drei für diese Arbeit wesentlichen Anerkennungstheorien von Wolfgang Müller-Commichau, Axel Honneth und Werner Nothdurft. Kapitel drei ist der 'Emotionalen Kompetenz' gewidmet und umfasst neben Definitionsversuchen die Beschreibung unterschiedlicher Aspekte emotionaler Kompetenz, die Darstellung der Begriffe Empathie, Verstehensfähigkeit, Introspektions- und Selbstreflexionsfähigkeit – Eigenschaften, die sowohl für die Suche als auch für das Geben von Anerkennung Bedeutung haben und schließt mit Überlegungen zur Förderung emotionaler Kompetenz in Kontexten der Erwachsenenbildung. In Kapitel vier gerät die Kommunikationsfähigkeit/Gesprächskompetenz in den Fokus. Nach einer Beschreibung der Begriffe werden Fragen dazu, wie gelingende Gespräche, wie ein verstehender Dialog aussehen könnte, thematisiert und wie Kommunikationsfähigkeit/ Gesprächskompetenz in erwachsenenpädagogischen Settings weiterentwickelt werden könnte. Kapitel fünf stellt anerkennende pädagogische Beziehungsgestaltungen ins Zentrum der Betrachtung. In den Fokus gelangen wechselseitige Anerkennungsverhältnisse (Beispiel Anerkennungsskulptur) und die bejahende/ ermöglichende bzw. begrenzende Perspektive (Verkennung, Missverstehen, ausbleibende Anerkennung) von Anerkennung. Kapitel sechs bringt eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die in ihrer Relevanz für die Gestaltung von Anerkennungsverhältnissen in Kontexten der Erwachsenenbildung dargestellt werden. Am Ende des Kapitels geht es um Überlegungen zu einer Kultur der Anerkennung, um Anerkennung als Haltung. Das Schlusskapitel sieben bringt ein Resümee und einen Ausblick mit neuen Forschungsfragen zum Thema Anerkennung.
Bedeutung des Konzepts außerschulischer Lernorte für die Pflegeausbildung, Kompetenzentwicklung durch das Aufsuchen außerschulischer Lernorte, Anwendung des Konzepts außerschulischer Lernorte auf unterschiedliche pflegerelevante Themen, konkrete Umsetzungsstrategien für das Konzept außerschulischer Lernorte in der Pflegeausbildung
Das „Herzstück der Gewährleistung“ in Unternehmenskaufverträgen bilden die Jahresabschlussgarantien, sog. Bilanzgarantien. Dabei sichert der Verkäufer dem Käufer auf der Tatbestandseite von Bilanzgarantien zu, dass der Jahresabschluss des Zielunternehmens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften er-stellt wurde. Das Interesse des Verkäufers besteht darin, nach dem Verkauf des Unternehmens frei über den Kaufpreis verfügen zu können, ohne dass es zu einer Haftungsinanspruchnahme durch den Käufer kommt. Die Arbeit beschäftigt sich aus unternehmenspraktischer und juristischer Sicht mit den Rechtsfolgen bei Ein-tritt des Garantiefalls, insbesondere der Bilanzauffüllung im Lichte des Schadens-rechts der §§ 249 ff. BGB.
Informatorische Systeme finden zunehmend Eingang in Bildungseinrichtungen. „Schulen ans Netz“, eine 2012 abgeschlossene Förderinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter Beteiligung der Deutschen Telekom, ist ein Beispiel dafür. Das Land Rheinland-Pfalz stellt mit moodle@RLP Studienseminaren und Schulen eine kostenlose und wartungsfreundliche Lernplattform zur Verfügung. Neben dem Einsatz zu unterrichtlichen Zwecken legt der Verfasser das Augenmerk auf Möglichkeiten zur Optimierung schulorganisatorischer Arbeitsprozesse, zum Beispiel im Hinblick auf die Raum- und Gerätereservierung oder die Archivierung und Katalogisierung von Dokumenten und Unterrichtsmaterialien. Es werden hierzu notwendige Konfigurationseinstellungen erläutert und auf diese Weise eine virtuelle Organisationsstruktur einer Schule realisiert. Ihre Implementierung ist im Rahmen eines Schulentwicklungsprozesses an der IGS Wörth praktisch erprobt worden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Basis für eine allgemeine, an der Praxis orientierten und theoretisch fundierten Handreichung zur Implementierung von moodle an Schulen. Insgesamt kommt die Studie zu dem Schluss, dass moodle durchaus eine Reihe an Möglichkeiten zur Verbesserung sowohl unterrichtlicher als auch schulorganisatorischer Aspekte besitzt, die jedoch nur dann zielführend ihre Wirkung entfalten können, wenn Schulentwicklungsprozesse erfolgreich durchgeführt werden. Hier kommt der Schulleitung eine Schlüsselrolle zu.
In Anbetracht leistungsschwacher öffentlicher Institutionen im subsaharischen Afrika formulierte die Weltbank in den neunziger Jahren ein Anforderungsprofil an den Staat und die öffentliche Verwaltung. Sie führte wesentliche Ursachen für die sozialen und ökonomischen Fehlentwicklungen im subsaharischen Afrika auf Defizite im institutionellen Umfeld von Staat und Verwaltung zurück. In der Folgezeit avancierte dieses Anforderungsprofil zum entwicklungspolitischen Leitbild des Good Governance.
Heute bildet das Thema einen elementaren Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und einen zentralen Aspekt der entwicklungspolitischen Auseinandersetzung. Insbesondere die unterschiedlichen Auffassungen darüber, inwiefern Demokratisierungsforderungen mit dem Leitbild des Good Governance verknüpft werden sollten, sind immer wieder Gegenstand der wissenschaftlichen und der politischen Diskussion. Deutlich kommt in diesem Zusammenhang die Streitfrage zum Ausdruck, ob die Entwicklung eines Staates Demokratie voraussetzt oder ob die Demokratie umgekehrt vielmehr ein Ergebnis erfolgreicher Entwicklungsprozesse darstellt. Es ist anzumerken, dass die Entwicklungsforschung diese Frage bislang nicht widerspruchsfrei erklären konnte. Darüber hinaus sprechen zahlreiche Länderbeispiele vielmehr dafür, dass die Staatsform grundsätzlich nicht die entscheidende Variable bildet, um klare Erkenntnisse für die Begründung ökonomischen Wachstums bzw. für die Erfolge der Armutsbekämpfung abzuleiten. Es erscheint zunächst folgerichtig, dass die Weltbank in Bezug auf Good Governance keine Demokratisierungsforderungen stellt.
In der vorliegenden Ausarbeitung wird vor diesem Hintergrund untersucht, inwiefern sich die Staatsform eines Landes auf die Existenz der jeweiligen Prinzipien für Good Governance auswirkt. Anhand zweier ökonomisch erfolgreicher afrikanischer Länder wird analysiert, inwiefern entwicklungsförderliche Good Governance-Strukturen unabhängig von der jeweils vorherrschenden Staatsform existieren können. Methodisch wird dabei das Anforderungsprofil der Weltbank auf die Demokratie Mauritius und auf die Autokratie Ruanda angewendet.
Über 68 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Flucht ist zwar kein neues Phänomen, 2015 stellte jedoch in Deutschland und Österreich eine Zäsur dar: Nie zuvor suchten so viele Menschen in diesen Ländern Schutz. Die Debatten um geflüchtete Menschen sind seither in Medien und Gesellschaft allgegenwärtig. Darauf hat natürlich der Kinder- und Jugendbuchmarkt reagiert: Von 2015 bis 2017 nahm die Zahl der Neuerscheinungen zum Thema Flucht enorm zu, der Markt boomte. Fast jeder Verlag versuchte etwas dazu zu publizieren. Sogenannte „Fluchtbücher“ standen weit oben auf den Bestsellerlisten.
Kinder- und Jugendbücher transportieren und vermitteln Bilder, Inhalte, Werte und natürlich auch Stereotype – positive wie negative – in einer Gesellschaft. Literatur spielt daher eine wichtige Rolle in der Sozialisation. Zudem kann Kinder- und Jugendliteratur gerade im Aspekt der Fremdheit zu einer Vermittlungsinstanz werden, weil sie das Eintauchen in Fremderfahrungen erlaubt, und kann so im besten Falle zu verbesserter Interkultureller Kommunikation beitragen.
Diese Masterarbeit untersucht ausgewählte Kinder- und Jugendbücher, die in den Jahren 2015 bis 2017 erschienen sind, auf Bild- und Textebene, inwieweit hier Aspekte der Interkulturellen Kommunikation zum Tragen kommen, welche Stereotype reproduziert werden, wie Fremderfahrungen ermöglicht und beschrieben werden. Interkulturelle Kommunikation wird hier also in ihrer künstlerischen Widerspiegelung untersucht.