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Der vorliegende Beitrag geht aus der Beobachtung hervor, dass die Begriffe „Unternehmensinteresse“, „Unternehmensziele“, „Unternehmenszweck“, „Gesellschaftsinteresse“, „Gesellschaftsziele“ und „Gesellschaftszweck“ in der Literatur häufig undifferenziert oder synonym verwendet werden. Die Frage, worauf bzw. wozu der Vorstand einer Aktiengesellschaft verpflichtet ist oder, anders ausgedrückt, welche Leitmaximen der Vorstand zu berücksichtigen hat, kann daher konzeptionell nicht klar beantwortet werden.
Ziel des Beitrages ist es, die genannten Begriffe eindeutig zu definieren und sie voneinander abzugrenzen. Dazu werden die folgenden beiden Forschungsfragen beantwortet:
1) Wie können das Unternehmensinteresse, die Unternehmensziele und der Unternehmenszweck voneinander abgrenzt werden?
2) Wie können das Unternehmensinteresse, die Unternehmensziele und der Unternehmenszweck vom Gesellschaftsinteresse, den Gesellschaftszielen und dem Gesellschaftszweck abgegrenzt werden?
In der Betriebswirtschaftslehre bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf Unternehmensziele und deren Verhältnis zu Stakeholderzielen. Der vorliegende Beitrag untersucht das Verhältnis von Unternehmenszielen und Stakeholderzielen, wobei die zentrale Zielsetzung des Beitrags darin besteht, die Stakeholderziele zu spezifizieren, da bislang existierende Kataloge mit Stakeholderzielen wenig detailliert sind. Dabei werden die unterschiedlichen Stakeholderziele anhand ihrer drei Zieldimensionen untersucht sowie in Formal- und Sachziele unterteilt. Des Weiteren wird deutlich, dass zwischen Unternehmenszielen und Stakeholderzielen durch die differierenden Ziele der unterschiedlichen Stakeholdergruppen ständige Konflikte herrschen, wodurch es grundsätzlich innerhalb unter-nehmerischer Zielsysteme nur zu einer Quasilösung der Konflikte kommen kann.