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Faculty / Organisational entity
In dieser Arbeit wird zunächst der Resilienzbegriff erläutert und kritisch reflektiert und in seiner Bedeutung für die Schul- und Unterrichtsentwicklung dargestellt. Möglichkeiten der Resilienzförderung auf individueller, organisationaler und gesellschaftlicher Ebene werden beschrieben. Die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse werden zudem einem Vergleich mit der Praxis anhand von Experteninterviews unterzogen.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 stellte Unternehmen weltweit von heute auf morgen vor große Herausforderungen. Doch nicht erst die Corona-Pandemie lässt die Fragilität der Unternehmenswelt erkennen und zeigt auf, dass Krisen für Unternehmen unvermeidbar sind und mit Blick auf globale Veränderungen – wie bspw. Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung – im Laufe der nächsten Jahre weiter zunehmen werden. Daher wird es zunehmend wichtiger, dass sich Unternehmen schneller an diese veränderten Gegebenheiten anpassen und somit ihr Überleben sichern (Olbert et al. 2017, S. 5). Ein – seit einigen Jahren – populäres Konzept, welches sich mit eben dieser Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Organisationen – sowie von Systemen im Allgemeinen – beschäftigt, ist das Konzept der Resilienz (Hoffmann 2016, S. 1). Doch was macht Unternehmen resilient? Ein zentraler Erfolgsfaktor für den Aufbau einer resilienten Unternehmenskultur, so die Argumentation der vorliegenden Arbeit, ist die Partizipation der Mitarbeitenden. Im Hinblick auf die aktuelle, aber auch die zukünftige Relevanz des Themas, wird im Zuge dieser Arbeit die Hypothese, dass partizipative Unternehmen resilienter sind und somit Krisen nachhaltiger bewältigen können, am Beispiel der aktuellen Corona-Krise untersucht und eingehend beleuchtet.
Die vorliegende Masterthesis behandelt die Organisationsentwicklung in Wohnangeboten der Eingliederungshilfe unter partizipativen Gesichtspunkten. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche Haltungen, Strukturen und Praktiken eine partizipative Ausrichtung von Organisationsentwicklungsmaßnahmen beeinflussen. Diese Frage wird mithilfe qualitativer Interviews untersucht, welche sich auf die Perspektive von Expert*innen der Eingliederungshilfe (EGH), d. h. internen Organisationsentwickler*innen, Führungskräften und konzeptionell verantwortlichen Personen in Wohnangeboten fokussieren. Bezugspunkt der Analyse ist das Bundesteilhabegesetz, das Wohnangebote der EGH gesetzlich dazu verpflichtet, das Recht ihrer Nutzer*innen auf Inklusion und Teilhabe zu gewährleisten. Die Ergebnisse sind gleichermaßen ernüchternd wie beflügelnd. Die normativen Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes stoßen auf traditionell-konformistische Organisationen, die in ihrer Beharrlichkeit bestrebt sind, das Bestehende zu legitimieren. Expert*innen haben die Möglichkeit, auf Grundlage der abschließenden Handlungsempfehlungen und weiterführenden Fragestellungen neue Blickwinkel und Ansätze für die eigene Praxis zu identifizieren.
Der Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Ergebnis der Umweltprüfung von Bebauungsplänen
(2009)
Die im Jahr 2001 erlassene europäische SUP-Richtlinie schreibt vor, dass die Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet sowie bei der Aufstellung oder Änderung der betreffenden Pläne und Programme berücksichtigt werden müssen. Seit der Implementierung der Vorschriften der SUP-Richtlinie in nationales Recht ist die so genannte Strategische Umweltprüfung auch für bestimmte Pläne und Programme des deutschen Planungssystems verpflichtend durchzuführen. Der Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Entscheidungsfindung sind unverzichtbare Bestandteile der Strategischen Umweltprüfung. Nach Erwägungsgrund 15 der SUP-Richtlinie soll durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer transparenteren Entscheidungsfindung beigetragen und die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der für die Prüfung bereitgestellten Informationen gewährleistet werden. Danach hat die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eine Kontroll- und Informationsfunktion. Bisher gibt es kaum wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber, ob die Öffentlichkeitsbeteiligung diese Funktionen erfüllt oder inwieweit sie sich auf die Strategische Umweltprüfung auswirkt. Dieses Wissensdefizit wurde zum Anlass genommen, im Rahmen dieser Arbeit den Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung zu ermitteln. Anhand der beispielhaften Auswertung von 41 Bebauungsplanverfahren 6 verschiedener Kommunen wurde untersucht, ob durch die Öffentlichkeit neue, abwägungsrelevante Umweltinformationen eingebracht werden und diese zu Modifikationen von Untersuchungsrahmen, Umweltbericht und Plan führen. Überdies wurden Einflussfaktoren ermittelt, die sich auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Beitrag zur Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen im Planungs- und Entscheidungsprozess auswirken können. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Öffentlichkeit sich im Rahmen der untersuchten Bebauungsplanverfahren beteiligt und Stellungnahmen abgegeben hat. Von allen aus der Öffentlichkeit eingebrachten Einwendungen hatten durchschnittlich 37 Prozent Umweltschutzbelange zum Inhalt. Diese können als Einwendungen zur Umweltprüfung betrachtet werden, da diese der Ermittlung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials dient. Wichtigstes Ergebnis der Untersuchung ist somit, dass die Informationsfunktion der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung erfüllt wurde. Privatpersonen wollten v.a. ihre persönlichen Interessen in der Planung vertreten sehen. Von ihnen wurden in erster Linie Umwelteinwendungen zu den Themen Lärm und Verkehr sowie zu Pflanzen eingebracht. Umweltakteure haben sich mit ihren Umwelteinwendungen in erster Linie für Pflanzen eingesetzt. Weiterhin wurden die Naturgüter Wasser und Luft vermehrt angesprochen. Daneben bildeten Einwendungen zu aktuellen umweltpolitischen Themen einen Schwerpunkt der Umwelteinwendungen von Umweltakteuren. Dazu zählten Einwendungen zum Klima, zu erneuerbaren Energien und zur Flächeninanspruchnahme. Auch wichtig war den Umweltakteuren die Eingriffsregelung. Abweichend von den Erwartungen wurden dagegen kaum Einwendungen zu Tieren gemacht. Die Einwendungen der Öffentlichkeit führten zu Modifikationen von Untersuchungsrahmen, Umweltberichten und Plänen. Es wurden insgesamt 15 Prozent der untersuchten Umweltberichte und 44 Prozent der Pläne modifiziert. Neue Informationen, die zu Veränderungen von Untersuchungsrahmen und Umweltberichten geführt haben, wurden in erster Linie von Umweltakteuren eingebracht. Der Großteil der Modifikationen von Plänen ist dagegen auf Umwelteinwendungen von Privatpersonen zurückzuführen. Auch der Anteil der Umwelteinwendungen, der zu Modifikationen von Untersuchungsrahmen und Umweltbericht führte, war bei Umweltakteuren größer als bei Privatpersonen. Der Anteil der Umwelteinwendungen, der zu Modifikationen des Plans führte, war dagegen bei Umweltakteuren und Privatpersonen annährend gleich. Beim Großteil der untersuchten Verfahren waren zur frühzeitigen Beteiligung die Resonanz der Öffentlichkeit und deren Einfluss auf den Plan und die Umweltprüfung größer als zur regulären Beteiligung. Hieraus kann geschlussfolgert werden, dass der Zeitpunkt der Beteiligung ein wichtiger Einflussfaktor ist, der sich auf die Öffentlichkeitsbeteiligung auswirkt.
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse. Es werden planungswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Aspekte der Thematik betrachtet. Dabei wird einerseits der aktuelle Forschungsstand zusammengefasst und anderseits werden neue, weitergehende Fragestellungen aufgegriffen. So wird insbesondere untersucht, welche unterschiedlichen Beweggründe die Akteure in Beteiligungsprozessen haben, welche Anforderungen (Mindestvoraussetzungen, Empfehlungen, Qualitätsziele) an Beteiligungsprozesse zu stellen sind und welche Konsequenzen (u.a. auch der Aufwand und Ertrag von Beteiligung) sich ergeben. Anhand eines Praxisbeispiels, eine naturnahe Schulgeländegestaltung unter Einbeziehung von Lehrern, Eltern und Schülern, werden diese theoretischen Überlegungen einer kritischen Überprüfung unterzogen.
Eine Maturaschule ist eine private Bildungseinrichtung, in der Menschen darauf vorbereitet werden, ihre Matura, das österreichische Pendant zum Abitur, nachzuholen. Maturaschulen, die auf externe Prüfungen vorbereiten, verfügen üblicherweise weder über die Möglichkeit, offizielle Noten zu geben, noch Anwesenheit einzufordern. Die Gegebenheiten einer Maturaschule sind somit nicht nur vorteilhaft hinsichtlich eines guten Schulklimas mit partnerschaftlichen Lehrer-Schüler-Beziehungen. Im Zusammenhang mit zu wenig Eigenverantwortlichkeit der Lernenden können diese Gegebenheiten durchaus problematisch sein.