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Faculty / Organisational entity
Durch die Zielsetzung des Projekts, in einem ganzheitlichen Ansatz Bleibefaktoren für Zuwanderer in ländlichen
Räumen zu untersuchen und geeignete Lösungsansätze für deren Integration zu entwickeln, wird eine bisher in
dieser Form kaum betrachtete Forschungslücke adressiert. Diese Nische zeichnet sich dadurch aus, dass im
Vorhaben miteinander verbundene, jedoch bisher meist disziplinär bearbeitete Fragestellungen der
Integrationsforschung, der Stadtplanung und der zukunftsfähigen Kommunalentwicklung bzw. kommunalen
Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung von demografischen Herausforderungen vereint werden.
Diese inhaltliche Verschränkung spiegelt sich zudem auch in der interdisziplinären Vorgehensweise im Projekt
wider. So werden die Fragestellungen des Vorhabens aus der Perspektive von und mit
methodischen Zugängen aus den Sozial-, Wirtschafts- und Planungswissenschaften bearbeitet.
Der von Beginn an starke und unmittelbare Einbezug der Kommunalpartner und weiterer praxisnaher Akteure
stellt sicher, dass von Anfang an unterschiedliche wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Perspektiven
sowie Praxiswissen in den Forschungsprozess integriert werden, um ein gemeinsames Problemverständnis und
eine hohe Relevanz der Ergebnisse für die kommunale Praxis sicherzustellen.
Zuwanderung an sich ist kein neues Phänomen in der Geschichte der Bundesrepublik, was sich in einer Vielfalt
von Studien und Publikationen zu den Einflussfaktoren auf die Integration von verschiedenen Migrantengruppen
(z.B. von „Gastarbeitern“ und ihren Familien, Aussiedlern und Spätaussiedlern aus Osteuropa, humanitären
Migranten bzw. Flüchtlingen, Migranten in erster und zweiter Generation) widerspiegelt. Darüber hinaus
existieren Studien zu einzelnen Aspekten der Integration wie der Teilhabe am Arbeitsmarkt, dem Schulsystem,
der Integration in den Wohnungsmarkt oder auch standortbezogene Fallstudien. Diese Untersuchungen
betrachten jedoch die allgemeine Integration von Zuwanderern, ohne auf die Besonderheiten von kleinstädtisch
und ländlich geprägten Kommunen einzugehen. Diese Thematik wird in einer Studie der Schader Stiftung
aufgegriffen, in der neben den Herausforderungen und Rahmenbedingungen in den Kommunen einige Aspekte
bzw. Handlungsoptionen der Integration aufgezeigt werden.
Die besonderen Herausforderungen des demografischen Wandels für Kommunen sind ebenfalls Gegenstand
zahlreicher Publikationen. Kleinstädtische und ländlich geprägte Kommunen sind besonders stark von diesem
Megatrend betroffen, so dass in vielen Fällen auch deren Zukunftsfähigkeit bedroht sein kann. Durch die
Integration von Zuwanderern im ländlichen Raum können sich für die Kommunen Potenziale ergeben, die
negativen Auswirkungen des Trends zum Teil aufzufangen.
Aus einer stadtplanerischen Perspektive sind in Kommunen mit demografischen Herausforderungen im Sinne
einer (stark) schrumpfenden Bevölkerung signifikante Anlässe zur baulichen Wiedernutzung von Brachflächen,
zum Schließen von Baulücken oder zur Nachverdichtung im Bestand gegeben: Potentielle volkswirtschaftlichen
Folgen sind zu erwarten, wenn sozialräumlich homogene Wohnungsbestände durch den Attraktivitäts- und
Imageverlust von benachbarten Teilräumen mit hohen Wohnungsleerständen betroffen sind. Zudem gilt es, den
betriebswirtschaftlichen (Kostenfaktoren) und städtebaulichen Auswirkungen entgegenzusteuern, um den
potentiellen baulichen Verfall sowie stadtstrukturelle, funktionale und soziale Missstände zu verhindern.
Eine effiziente Nutzung innerörtlicher Flächenressourcen, sowohl durch die Wiedernutzung von Brachflächen
als auch durch die Reaktivierung von Wohnungsleerständen, ermöglicht es den Kommunen, die
Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen zu reduzieren. Hierdurch kann den im Rahmen der
Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie formulierten Zielvorgaben der Reduzierung zusätzlicher
Flächeninanspruchnahme Rechnung getragen werden. Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden und die
Begrenzung der Bodenversiegelung ist als städtebauliche Aufgabe durch die Bodenschutzklausel gemäß §1a
Abs. 2 BauGB bestimmt. In Anpassung an die örtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten sind anstelle der
Neuausweisung von Bauflächen Möglichkeiten der innerörtlichen Entwicklung zu nutzen. Bei der
Inanspruchnahme unbebauter Flächen ist darüber hinaus eine flächensparende Bauweise zu bevorzugen. Durch
entsprechende Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen kann dies erreicht werden, indem
beispielsweise auf Darstellungen von (Neu-) Bauflächen in Flächennutzungsplänen verzichtet oder indem
Höchstmaße der baulichen Nutzung für Wohnbaugrundstücke in Bebauungsplänen festgesetzt werden (§ 9
Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Anstelle der Neuausweisung von Wohngebieten in siedlungsstrukturellen Randlagen stellt die Innenentwicklung
für den Erhalt lebendiger Zentren und zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme einen wichtigen Beitrag
zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Sinne des §1 Abs. 5 BauGB dar. Als Voraussetzungen für die
erfolgreiche Wiedernutzung innerörtlicher Flächen und baulicher Potentiale sind Kenntnisse der vorhandenen
Innenentwicklungspotenziale und ihre Verfügbarkeit erforderlich.
In einem geografischen Informationssystem (GIS) lassen sich nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft
und Technik Brachflächen, Baulücken und Leerstände zentral erfassen. Zur Erhebung und Verwaltung von
Wohnungsleerständen in einem kommunalen Leerstandskataster lassen sich im Wesentlichen folgende
Methoden und Datenquellen nutzen: Die Analyse von Ver- und Entsorgerdaten (Strom/Wasser) stellen neben
der Erhebung durch Ortsbegehungen (Inaugenscheinnahme von außen durch geschultes Personal), den
Befragungen von Eigentümern, den statistischen Schätzverfahren (Wohnungsfortschreibung und Melderegister)
bzw. den Befragungen kommunaler Funktionsträger (Ortsvorsteher, Bürgermeister) methodische Zugänge dar.
Zur Verifizierung der Daten erfolgt eine Kombination der genannten Methoden. Dabei werden die ermittelten
Leerstände mittels der Stromzählermethode durch zusätzliche Befragung von
Wohnungsunternehmen/Eigentümern oder Ortsvorstehern ergänzt und plausibilisiert, quantitative Daten
(zählerbasierte Methoden) werden durch qualitative Erhebungen (Befragungen) ergänzt. Da der Zugang
zu diesen kommunalen Datenbeständen erschwert war, bediente sich die Forschungsgruppe der SeniorForschungsprofessur Stadtplanung an zugänglichen öffentlichen Daten (Zensus-Erhebungen zu den
Wohnungsleerständen aus dem Jahr 2011) sowie kommerziell erwerbbaren Daten aus der Marktforschung
(microm Geo-Milieus®), da diese empirisch abgesichert sind und im Kontext der Kommunalentwicklung vielfältig
eingesetzt werden (z.B. Beteiligungsverfahren, Wohnbaulandentwicklung).
In Rheinland-Pfalz hinterlässt der demografische Wandel insbesondere in den ländlichen Regionen seine Spuren und die Gesellschaft wird „älter, bunter, weniger“. Ministerpräsidentin Malu Dreyer verdeutlichte bereits in ihrer Regierungserklärung 2013, dass auch die Förderpolitik des Landes neu ausgerichtet werden muss, um den Herausforderungen des demografischen Wandels frühzeitig begegnen zu können. Dabei sind die stärkere Zusammenarbeit der Kommunen sowie die gemeinsame Erarbeitung von überörtlichen Entwicklungskonzepten notwendig, um den gemeinsamen Bedürfnissen Rechnung tragen zu können. Die Entwicklungskonzepte sollen auf Basis von moderierten Beteiligungsprozessen entstehen, da die Bürgerinnen und Bürger am besten wissen, wie sich die Bedarfe in einer Region aufgrund des demografischen Wandels ändern.
In diesem Zusammenhang startete das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 die Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“, welche ein 30-monatiges landesweites Beratungs- und Begleitprojekt darstellte. Der Wettbewerb im Jahr 2013 richtete sich an die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden in Rheinland-Pfalz, an dessen Ende sechs Modellräume ausgewählt wurden. In diesen wurden Möglichkeiten von Bürgerbeteiligungen und langfristiger interkommunaler Zusammenarbeit auf Verbandsgemeinde-Ebene erprobt und ausgewertet.
Prof. Steinebach und das Team begleiteten die Zukunftsinitiative wissenschaftlich. Der Aufgabenbereich umfasste dabei die Evaluierung der organisatorischen Struktur und des Projektaufbaus, die Analyse der inhaltlichen Themenfelder sowie die Untersuchung und Bewertung der interkommunalen Kooperation. Am Ende der wissenschaftlichen Begleitung wurden die Ergebnisse aufgearbeitet und Handlungsempfehlungen gegeben. Daraus sollen Rückschlüsse für die Förderpolitik des Landes gezogen werden.
Im Zeitraum von März bis Mai 2017 wurde eine Evaluierung der Zukunftsinitiative durchgeführt. Diese ist im Download enthalten.