Der Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Ergebnis der Umweltprüfung von Bebauungsplänen

  • Die im Jahr 2001 erlassene europäische SUP-Richtlinie schreibt vor, dass die Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet sowie bei der Aufstellung oder Änderung der betreffenden Pläne und Programme berücksichtigt werden müssen. Seit der Implementierung der Vorschriften der SUP-Richtlinie in nationales Recht ist die so genannte Strategische Umweltprüfung auch für bestimmte Pläne und Programme des deutschen Planungssystems verpflichtend durchzuführen. Der Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Entscheidungsfindung sind unverzichtbare Bestandteile der Strategischen Umweltprüfung. Nach Erwägungsgrund 15 der SUP-Richtlinie soll durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer transparenteren Entscheidungsfindung beigetragen und die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der für die Prüfung bereitgestellten Informationen gewährleistet werden. Danach hat die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eine Kontroll- und Informationsfunktion. Bisher gibt es kaum wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber, ob die Öffentlichkeitsbeteiligung diese Funktionen erfüllt oder inwieweit sie sich auf die Strategische Umweltprüfung auswirkt. Dieses Wissensdefizit wurde zum Anlass genommen, im Rahmen dieser Arbeit den Einfluss der Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung zu ermitteln. Anhand der beispielhaften Auswertung von 41 Bebauungsplanverfahren 6 verschiedener Kommunen wurde untersucht, ob durch die Öffentlichkeit neue, abwägungsrelevante Umweltinformationen eingebracht werden und diese zu Modifikationen von Untersuchungsrahmen, Umweltbericht und Plan führen. Überdies wurden Einflussfaktoren ermittelt, die sich auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Beitrag zur Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen im Planungs- und Entscheidungsprozess auswirken können. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Öffentlichkeit sich im Rahmen der untersuchten Bebauungsplanverfahren beteiligt und Stellungnahmen abgegeben hat. Von allen aus der Öffentlichkeit eingebrachten Einwendungen hatten durchschnittlich 37 Prozent Umweltschutzbelange zum Inhalt. Diese können als Einwendungen zur Umweltprüfung betrachtet werden, da diese der Ermittlung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials dient. Wichtigstes Ergebnis der Untersuchung ist somit, dass die Informationsfunktion der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung erfüllt wurde. Privatpersonen wollten v.a. ihre persönlichen Interessen in der Planung vertreten sehen. Von ihnen wurden in erster Linie Umwelteinwendungen zu den Themen Lärm und Verkehr sowie zu Pflanzen eingebracht. Umweltakteure haben sich mit ihren Umwelteinwendungen in erster Linie für Pflanzen eingesetzt. Weiterhin wurden die Naturgüter Wasser und Luft vermehrt angesprochen. Daneben bildeten Einwendungen zu aktuellen umweltpolitischen Themen einen Schwerpunkt der Umwelteinwendungen von Umweltakteuren. Dazu zählten Einwendungen zum Klima, zu erneuerbaren Energien und zur Flächeninanspruchnahme. Auch wichtig war den Umweltakteuren die Eingriffsregelung. Abweichend von den Erwartungen wurden dagegen kaum Einwendungen zu Tieren gemacht. Die Einwendungen der Öffentlichkeit führten zu Modifikationen von Untersuchungsrahmen, Umweltberichten und Plänen. Es wurden insgesamt 15 Prozent der untersuchten Umweltberichte und 44 Prozent der Pläne modifiziert. Neue Informationen, die zu Veränderungen von Untersuchungsrahmen und Umweltberichten geführt haben, wurden in erster Linie von Umweltakteuren eingebracht. Der Großteil der Modifikationen von Plänen ist dagegen auf Umwelteinwendungen von Privatpersonen zurückzuführen. Auch der Anteil der Umwelteinwendungen, der zu Modifikationen von Untersuchungsrahmen und Umweltbericht führte, war bei Umweltakteuren größer als bei Privatpersonen. Der Anteil der Umwelteinwendungen, der zu Modifikationen des Plans führte, war dagegen bei Umweltakteuren und Privatpersonen annährend gleich. Beim Großteil der untersuchten Verfahren waren zur frühzeitigen Beteiligung die Resonanz der Öffentlichkeit und deren Einfluss auf den Plan und die Umweltprüfung größer als zur regulären Beteiligung. Hieraus kann geschlussfolgert werden, dass der Zeitpunkt der Beteiligung ein wichtiger Einflussfaktor ist, der sich auf die Öffentlichkeitsbeteiligung auswirkt.

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Metadaten
Author:Maren Regener
URN:urn:nbn:de:hbz:386-kluedo-23755
Advisor:Kai Tobias
Document Type:Doctoral Thesis
Language of publication:German
Year of Completion:2009
Year of first Publication:2009
Publishing Institution:Technische Universität Kaiserslautern
Granting Institution:Technische Universität Kaiserslautern
Acceptance Date of the Thesis:2009/07/21
Date of the Publication (Server):2009/09/14
Tag:Informationsfunktion; Strategische Umweltprüfung; Öffentlichkeitsbeteiligung
GND Keyword:Umweltverträglichkeitsprüfung; Bebauungsplan; Partizipation; Bauleitplanung; Aarhus-Konvention
Faculties / Organisational entities:Kaiserslautern - Fachbereich ARUBI
DDC-Cassification:7 Künste und Unterhaltung, Architektur, Raumplanung / 710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung
Licence (German):Standard gemäß KLUEDO-Leitlinien vor dem 27.05.2011